Marode Haushalte im Kreisgebiet

Im Kreistag werden die ausufernden Sozialkosten und hier speziell die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB 2 als das Grundübel für die Finanzmisere in den kommunalen Haushalten dargestellt, jedoch wenig darüber gesprochen, wer das zu verantworten hat. 

Im Dezember letzten Jahres wurde die Senkung der Bundeszuschüsse an die Kommunen beschlossen:
siehe: http://www.bundestag.de/bundestag/aktuell/28038195_kw49_sozialbuch_debatte.html
Zitat Anfang:
„Nach halbstündiger Debatte hat der Bundestag am Freitag,4. Dezember 2009 die Beteiligung des Bundes an den Wohn- und Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern neu angepasst. Mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion sowie bei Enthaltung der SPD verabschiedeten die Abgeordneten den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Bundeszuschüsse von derzeit 26 Prozent auf bundesdurchschnittlich 23,6 Prozent ab 2010 gesenkt werden…“
Zitat Ende.

Ein Antrag der Grünen, wonach eine Korrektur der Anpassungsformel und somit die Kommunen bessergestellt werden müssten, wurde abgelehnt.

Interessant ist sicherlich, dass der Paderborner Dr. Carsten Linnemann sowohl als Berichterstatter im Ausschuss Arbeit und Soziales als auch im Bundestag einer Senkung der Zuschüsse zugestimmt hat.
Zitat aus der o.g. Seite des Bundestages: “Wir schaffen Planungssicherheit und Rechtssicherheit für Bund, Länder und Kommunen.“ Das sei ein „hohes Gut“, das man sich aufs Spiel setzen dürfe.“
Solche Repräsentanten kann man wirklich gut gebrauchen…

Ebenso interessant ist auch das Dokument aus dem AuS-Portal http://www.aus-portal.de/gesetzgebung_12848.htm

Hier findet man unter Punkt 3c folgende Mitteilung:
Zitat Anfang:
„c) Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat der Stellungnahme des Bundesrates nicht gefolgt und hält in ihrer Gegenäußerung vom 18.11.2009 an der geltenden Anpassungsformel fest. Die Bundesregierung führt aus, dass die bestehende Formel das Ergebnis schwieriger Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gewesen ist. Es ist konsequent, dass die Entwicklung der Kosten sich an der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften orientiert. Denn auf diese Weise werden die Entwicklungen am Arbeitsmarkt hinreichend berücksichtigt. Hingegen könnte die Anpassung der Bundesbeteiligung auf Basis der Ausgabenentwicklung dazu führen, dass die Kommunen wenige finanzielle Anreize hätten, die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung zu überprüfen.“
Zitat Ende.
Als ob die Kommunen noch irgendwelche Anreize benötigen würden, irgendetwas zu überprüfen! Wobei diese Äußerung ja wieder einmal zeigt, dass pauschal davon ausgegangen wird, dass die Leistungsbezieher unangemessen wohnen würden.

Die lauthalsen Beschwerden aus Rat- und Kreishäusern des Paderborner Landes richten sich also allesamt gegen die derzeitige Schwarz-Gelbe Koalition in Berlin! Somit gegen die eigene Partei!