Antrag zum Paderborner Radverkehr – Bausschuss am 03.04.10

Antrag auf

1)      Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Verwaltungsvorschriften zur StVO in der seit dem 01.09.2009 gültigen Fassung in Bezug auf den Paderborner Radverkehr.

2)      Umgehende Umsetzung der Vorschriften der VwV-StVO i.d.F.v. 17.07.2009 m.W.v.  01.09.2009, wo dies dringend geboten oder ohne großen Aufwand möglich ist.

Begründung:

Mit der 46. Novelle  zur StVO wurden im vergangenen Jahr die Straßenverkehrsordnung und die zugehörigen Verwaltungsbestimmungen zur StVO insbesondere in Bezug auf den Radverkehr in erheblichem Umfang geändert. Der Gesetzgeber trägt damit einer Reihe neuerer Erkenntnisse zur Radverkehrssicherheit Rechnung, die sich in z.T. erheblich veränderten Empfehlungen und Vorschriften für die Anlage und Beschilderung von Radanlagen und deren Benutzungspflicht niederschlagen.

In Anbetracht der anhaltend schlechten Position Paderborns in der Radunfallstatistik beantragt die Fraktion  Bündnis 90 / Die Grünen eine Überprüfung der Umsetzung der Verwaltungsbestimmungen zur StVO i.d.F.v. 17.07.2009 m.W.v.  01.09.2009, um die bestehende Verkehrssituation wie auch die zukünftige Planung schrittweise den geänderten Erfordernissen anzupassen.

Unter besonderer Berücksichtigung der bestehenden Radverkehrssituation in Paderborn sind die folgenden Änderungen in der VwV-StVO hervorzuheben:

  • Wegfall der Möglichkeit der Anordnung einer Benutzungspflicht für linksseitig geführte Radwege (Radwege mit Zweirichtungsverkehr) in Innenstadtbereichen
  • Erhebliche Einschränkungen zur Anordnung der Benutzungspflicht für andere Formen von Radwegen und Einzelfallbegründung der Anordnung (bereits seit der StVO-Novelle von 1997, in der aktuellen Fassung nochmals erweitert)
  • Anpassung der Regelungen zur Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer
  • Veränderung der Regelungen zur Anlage von Radwegen, Radspuren und Schutzstreifen für den Radverkehr (u.a. Wegfall der Verkehrsstärkengrenzwerte für bestimmte Radanlagentypen, veränderte Radanlagenbreiten, Änderungen zur linksseitigen Führung und Gefällestrecken)
  • Neuregelung zum Vorrang der Verkehrssicherheit vor Verkehrsfluss.

Besonderer Handlungsbedarf besteht bei Beachtung dieser Grundsätze insbesondere im innerstädtischen Bereich auf dem einseitig geführten Radweg auf dem Wall und den zuführenden Einfallsstraßen. Der Wall und die zugehörigen Kreuzungsbereiche entsprechen in ihrer jetzigen Form nicht den derzeit gültigen Verwaltungsvorschriften. Eine Anpassung an die geltende Rechtslage ist an vielen Stellen ohne großen (finanziellen) Aufwand möglich (z.B. Beseitigung der Anordnung der Benutzungspflicht in Gegenrichtung, Einräumung eines Benutzungsrechts in Gegenrichtung, veränderte Ampelschaltung). Die umgehende Umsetzung dieser Maßnahmen ist auch geboten, um die Stadt vor Schadensersatzforderungen im Fall von Unfällen zu bewahren.

Gründe für eine Befassung mit dem Thema zum jetzigen Zeitpunkt sind nicht nur in der geänderten Rechtslage und dem schlechten Abschneiden Paderborns in der Radunfallstatistik zu suchen. Sie sind auch in der angespannten Finanzlage der Stadt begründet. Die Finanzsituation zwingt auch bei Neuplanungen von Radwegen zu einem umsichtigen Umgang mir Steuergeldern und sorgfältigen Überprüfung der Notwendigkeit von umfangreichen Radwegbauten, wie sie z.Z. geplant sind. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber nach StVO die Anlage von Radwegen nur noch in gut begründeten Ausnahmesituationen vor, womit ggf. auch bereits laufende Planungen der Überprüfung bedürfen.

Die Fraktion Bündnis 90 die Grünen bitte den Ausschuss für Bauen, Planen, Umwelt der Stadt Paderborn dem Antrag in 1) und 2) zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez Stefan Schwan