Der Wind über den Wäldern beschleunigt die notwendige Energiewende

Eine beschleunigte Energiewende verspricht sich der grüne Klimaschutzminister Johannes Remmel durch Windräder in sorgsam ausgesuchten Waldstücken. Heute präsentierte der Umweltminister Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen. Der Leitfaden verdeutlicht, dass der hochwertige Baumbestand in der Egge und Teutoburger Wald außen vor bleibt.

Naturschutzinteressen und Prozesszonen genießen auch weiterhin hohe Priorität. Aber die Analysen ergaben für Windräder geeignete Standorte gerade in Nadelwäldern, wie im Kyrill-geschädigten Hochsauerland, „Dieses Energiepotenzial macht deutlich, welch große Bedeutung der Windenergieerlass für die Weiterentwicklung der Windenergie in NRW hat“, hält Remmel Kritikern entgegen. „Nur, wenn alle sozial- und naturverträglichen Standorte für die Ausweitung des Anteils erneuerbarer Energien konsequent erschlossen werden, kann dieser erfolgversprechende Weg die anspruchsvolle Zielsetzung für 2020 erreichen helfen.“

Das Ziel des im Juli 2011 beschlossenen Windenergie-Erlass der rot-grünen Landesregierung ist ambitioniert, den Anteil der Windenergie an der Stromversorgung von heute rund vier Prozent bis 2020 auf mindestens 15 Prozent auszubauen. „Die Windenergie ist eine Schlüsselindustrie für Nordrhein-Westfalen. Sie ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor einer Industrieregion, schafft Arbeitsplätze und ist wichtiger Bestandteil einer zukunftsfähigen Energieversorgung“, sagte Remmel. Nach Schätzung des Bundesverbandes WindEnergie verdienen zwischen Rhein und Ruhr rund 10.000 Menschen ihr Geld mit dem Bau von Windkraftanlagen.

Die Windenergie hat für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die beschleunigte Energiewende sehr große Bedeutung. „In unseren Wäldern steckt ungeahntes Potenzial“, argumentiert der Umweltminister Der Wald sei damit für die Planung wieder geöffnet worden – an den Stellen, die durch ökologisch nicht so hochwertige Waldflächen gekennzeichnet sind. Um die Ausbauziele bei der Windenergie zu erreichen, müssen auch auf Waldflächen neue Vorranggebiete erschlossen werden, betonte Remmel. Allein NRW will auf dem Gebiet des Staatswaldes je nach Anlage und örtlicher Gegebenheit Standorte für 770 bis 1.150 Megawatt Anlagenleistung aus Windenergie zur Verfügung stellen.

Der nun vorliegende Leitfaden konkretisiert den NRW-Windenergieerlass im Bereich der Wälder und stellt die technischen, forstfachlichen und planerischen Rahmenbedingungen vor, die zur Ausweisung neuer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen führen können. Der Grundstein für eine intensivere Nutzung ist bereits gelegt: Die technische Entwicklung hat neue Anlagentypen hervorgebracht, die mit Nabenhöhen von mehr als 100 Metern Höhe auch die turbulenzarmen Zonen über den Baumkronen unserer Wälder nutzen können.

Bei einem Konzentrationszonenbedarf pro Windenergieanlage (WEA) von 8,5 Hektar, einer perspektivischen Nutzung von zwei bis drei Prozent der bestockten Gesamtwaldfläche – vor allem Nadelholzbestände – und drei Megawatt je neu installierter WEA kann bei konservativer Betrachtung ein Potential von rund 6.200 bis 9.300 Megawatt installierter Anlagenleistung aus Windenergie ermittelt werden. Legt man die gleichen Kriterien an die Staatswaldflächen des Landes an, könnten allein auf diesem Bereich rund 770 bis 1.150 Megawatt Anlagenleistung aus Windenergie bereit gestellt werden.

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