Sigrid Beer: Keine Sonderkonditionen und Schlupflöcher für Steuerhinterzieher

Zur Diskussion über ein mögliches Steuerabkommen mit der Schweiz erklärt Sigrid Beer, Mitglied des Ständigen Ausschusses gemäß Art. 40 LV:

“Heute haben wir im Ständigen Ausschuss im Landtag eine schlechte Inszenierung erlebt. Der CDU kommen die Bausteine ihre eigenen Sparvorschläge abhanden. Norbert Röttgen wagt es erst gar nicht die Abschaffung der Studiengebühren und das beitragsfreie KiTa-Jahr anzutasten. Warum hat die CDU nun eigentlich den Haushalt 2012 abgelehnt?

Jetzt preist die CDU das Steuerabkommen mit der Schweiz, obwohl dadurch neue Sonderkonditionen und Schlupflöcher für Steuerhinterzieher geschaffen werden. Das sollte der gelernte Bankkaufmann Sieveke doch auch peilen.

Die Zeit bis zum geplanten Inkraftreten am 1.1.2013 bietet die Gelegenheit, vor dem Steuerabzug in die nächste Oase zu flüchten. Da nur die Zinsen besteuert werden, bleibt das Schwarzgeld grundsätzlich unangetastet. Der Verzicht auf Ermittlung verschafft den Steuerhinterziehern künftig ruhige Nächte. Zudem würde  dieses Abkommen der Schweiz zu Sonderregeln bei der Verfolgung von Steuerhinterziehung zubilligen. Es konterkariert die Bemühungen der Eurozone um einen automatischen Datenabgleich. Die mühsam erreichte europäische Einigkeit beim Datenabgleich würde fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Das alles lässt CDU und FDP kalt.

Steuerhinterziehung effektiv bekämpfen!

Wir Grüne wollen Steuerhinterziehung effektiv bekämpfen. Deshalb reicht das ausgehandelte Abkommen mit der Schweiz nicht aus. Im Gegenteil:

Für uns ist es ökonomisch und moralisch nicht vertretbar, Steuerhinterziehung mit einem einmaligen Ablass zu vergelten, der zu gering bemessen ist und das Problem nicht grundsätzlich angeht. Dem Staat würden auf diese Weise langfristig Milliardenbeiträge verloren gehen. Wir wollen stattdessen, dass die europäische Richtlinie zum Datenabgleich angewendet wird. Das heißt: Der automatische Datenabgleich mit der Schweiz muss deutlich verschärft werden. Steueroasen dürfen mit Sonderabkommen nicht für ihre Praxis belohnt werden. Durch den Druck von rot-grün ist das Abkommen schon einmal deutlich nachgebessert worden. Aber das reicht noch nicht aus. In der vorliegenden Form ist die Vereinbarung im Bundesrat nicht zustimmungsfähig.“

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