Trotz Bürger-Proteste sind Fracking-Erkundungen grundsätzlich genehmigt – Grüne wollen uraltes Bergrecht ändern

Die kanadische Firma BNK Petroleum hat ab sofort die Exklusivrechte am Feld „Falke South“, um unkonventionellem Erdgasvorkommen zu suchen. Zum Claim gehört auch der Kreis Paderborn. Bis Herbst gilt aber ein von der rot-grüne Regierung über NRW verhängte Fracking-Moratorium.

Die grüne Energieexpertin Dipl.-Ing. Wibke Brems (MdL) erklärt zur Situation: “Trotz der Erteilung der Aufsuchungserlaubnis durch die dafür zuständige Bezirksregierung Arnsberg gilt weiterhin die landesweite Aussetzung der Genehmigungen von Probebohrungen bis das von der Landesregierung beauftragte Gutachten zur Ermittlung des Risikopotentials des Fracking-Verfahrens vorliegt.
Das Gutachten wurde vom Landesumweltministerium in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen von Fracking und dem damit verbundenen Einsatz von giftigen Chemikalien auf Grund- und Trinkwasser sowie die weitere Umwelt zu untersuchen. Dass das Erlaubnisfeld nun erteilt wurde, obwohl es einige kritische Stellungnahmen der betroffenen Kommunen und Kreise gab, zeigt, wie dringend notwendig die Änderung des Bundesbergrechts ist, das im Wesentlichen aus dem 19. Jahrhundert stammt. Schließlich gibt dieses antiquierte Recht der Bergbehörde als Genehmigungsbehörde keinerlei Spielräume für die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern und ebenso nicht für die Einbeziehung weiterer Behörden bei der Erteilung von Erlaubnisfeldern vor.“
Wibke Brems ist deshalb froh, dass im neuen Koalitionsvertrag vereinbart wurde, jegliche Gefahr für das Grund- und Trinkwasser auszuschließen und sich für deutliche Verbesserungen des Bergrechts auf Bundesebene, beispielsweise für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung, einzusetzen. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind dagegen bei der Planung von Industrieanlagen oder auch Windenergieanlagen vorgeschrieben. Dass dies bei der Frackingmethode zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas nicht der Fall ist, bedarf einer zügigen Änderung.

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