Durchbruch für die Finanztransaktionssteuer: Grünes Licht für verstärkte Zusammenarbeit

Nach dem Europaparlament haben gestern die EU-Wirtschafts- und Finanzminister beschlossen, die Finanztransaktionssteuer (FTT) zunächst in verstärkter Zusammenarbeit in elf Mitgliedsländern der EU einzuführen. Darunter auch Deutschland. Kurz vor dem Durchsetzung einer fünfzehn Jahre alten Forderung sieht sich Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament. Besonders erfreut zeigte sich der frühere Attac-Sprecher, dass seitens der Minister keine Grenzen für die Anwendung der FFT definiert worden sind.

In einem nächsten Schritt wird die Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen, in dem die genauen Modalitäten der Finanztransaktionssteuer abgefasst werden und der nach Anhörung des Europaparlaments von den teilnehmenden Ländern verabschiedet werden muss. Die FTT wird Spekulationen an den Finanzmärkten eindämmen und dringend benötigte Steuermehreinnahmen generieren.

“Nachdem sich die 27 Mitgliedsstaaten der EU nicht auf eine europaweite Besteuerung von Finanztransaktionen einigen konnten, wurde heute der Weg für die Einführung der FTT in 11 Ländern der EU frei gemacht. Fünfzehn Jahre nach der Gründung von Attac sind wir jetzt kurz vor einem Durchbruch bei der Besteuerung von Finanztransaktionen”, kommentiert Sven Giegold die Entscheidung.

“Erfreulich ist, dass der Rat in seiner heutigen Entscheidung keine Grenzen für den Anwendungsbereich der Steuer festgelegt hat. Die Kommission kann also von ihrem uneingeschränkten Initiativrecht Gebrauch machen. Die Grünen fordern die Kommission nun auf, einen ehrgeizigen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der FTT vorzulegen. Dieser sollte nicht nur die Besteuerung von Aktien und Anleihen, sondern auch von Derivaten enthalten, um einer Steuervermeidung zu entgehen. Außerdem sollten Pensionsfonds und andere Publikumsfonds nicht von der Besteuerung ausgenommen sein. Die Umsetzung sollte so erfolgen, dass die Umgehung der Steuer durch Sitzverlagerungen oder durch einen Wechsel des Börsenstandorts so schwer wie möglich ist. Nur wenn Steuerumgehung sich nicht lohnt, werden auch weitere Mitgliedsländer der EU die Steuer einführen.”

Die teilnehmenden Länder sind: Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei.

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