GRÜNE begrüßen neue Tierschutzrichtlinie für Schweinehaltungen

Zur heutigen Presseberichterstattung über eine neue EU-Tierschutzrichtlinie für schweinehaltende Betriebe bezieht der Delbrücker Tierarzt und Fraktionsvorsitzende der Grünen Kreistagsfraktion Dr. Harald Grünau Stellung:

Die Zahl der schweinehaltenden Betriebe in Ostwestfalen-Lippe ist den letzten Jahrzehnten drastisch gesunken, das stimmt. Und doch ist es nur ein Teil der Wahrheit. Gleichzeitig hat nämlich die Zahl der gehaltenen Tiere deutlich zugenommen, gerade noch einmal in den letzten Jahren. Schweinemast hat sich zu einem der lukrativsten Geschäftszweige in der Landwirtschaft entwickelt. Wer durch die Landschaft fährt, dem fallen überall riesige neue Stallbauten auf. Seit Jahren wird der heimische Bedarf an Schweinefleisch übererfüllt – die Mäster drängen auf den Weltmarkt. Diese Entwicklung ist jedoch nur mit großen Einheiten möglich, verbunden mit hohem Investitionsbedarf. Da können viele kleine und mittlere Betriebe nicht mehr mithalten und geben die Schweinehaltung auf. Darin liegt der Hauptgrund des beschriebenen Rückgangs.

Die Neufassung der sogenannten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die jetzt tiergerechtere Haltungsformen vorschreibt, existiert seit etwa zehn Jahren. Sie regelt zum Beispiel so elementare Bedürfnisse wie das ungehinderte Aufstehen von Zuchtsauen im Kastenstand oder eine Begrenzung der Spaltenbreite der Böden, um Klauenverletzungen vorzubeugen. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie ist bereits einmal verschoben worden. Offensichtlich haben die Betriebe und der Landwirtschaftsverband darauf vertraut, das Einsetzen der Regeln ein weiteres Mal hinaus zögern zu können. Jedenfalls war allen Beteiligten seit langem bekannt, welche Maßnahmen mit Beginn diesen Jahres in den Stallungen umgesetzt sein müssen. Dass in den letzten Jahren noch eine Unmenge an Stallneubauten hochgezogen wurden, die die absehbaren Auflagen ignorierten ist ein Skandal und spricht nicht für die betriebswirtschaftliche Weitsicht der Betreiber.

Nach Jahrzehnten der einseitig auf Effizienzsteigerung und Rationalisierung der Arbeitsabläufe ausgerichteten Entwicklung im Stallbau, denen sich die Tiere anzupassen hatten, wird mit der jetzt in Kraft getretenen Richtlinie endlich ein klein Wenig in Richtung Tierwohl entgegen gesteuert. Aus Sicht des Tierschutzes ist dies, obwohl nicht ausreichend, doch uneingeschränkt zu begrüßen.

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