Ziele des Klimaschutzkonzeptes den Forderungen der Windkritiker untergeordnet? – Anfrage an den Landrat

erneuerbare energienIn einem Schreiben an NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat der Landrat Manfred Müller (CDU) öffentlichkeitswirksam vorgeschlagen, die im Groß-Koalitionsvertrag angekündigte “Länderklausel” zu den Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung umzusetzen und gleich einen Mindestabstand zur Wohnbebauung und Anlagen der neuen Generation von 1.400 – 1.500 m vorgeschlagen. Mit einer gemeinsamen Anfrage wollen die Kreistagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD die Widersprüche zu den einstimmig im Kreistag festgelegten Klimaschutzzielen des Kreises Paderborn klären.

“Das Schreiben des Landrates an die Ministerpräsidentin lässt eine konsequente Umsetzung der Handlungsziele bzw. der abgeleiteten Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes nicht erkennen. Vielmehr würde die geforderte Abstandsregelung die Potentialfläche für Windkraftanlagen vermutlich deutlich vermindern”, erklären die beiden Fraktionen. SPD und Grüne kritisieren, “warum der Landrat im Vorfeld der Kommunalwahlen die Ziele des Klimaschutzkonzeptes den Forderungen verschiedener Bürgerbewegungen offensichtlich unterordnet, ohne diese wichtige energiepolitische Weichenstellung im Kreistag diskutieren zu lassen.”

Im parteiübergreifend verabschiedeten Klimaschutzkonzept des Kreises werden folgende Handlungsziele festgelegt:

  • Eine Stromversorgung des Kreisgebietes vollständig aus eigenen erneuerbaren Energiequellen bis spätestens zum Jahr 2020 (bilanziell)
  • Eine Strom- und Wärmeversorgung des Kreisgebietes vollständig aus eigenen Energiequellen bis spätestens zum Jahr 2050 (bilanziell)

Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, wird von einer „Parallelentwicklung aus Repowering innerhalb der heutigen Windvorrangflächen und einer Ausweisung neuer Vorrangflächen mit Errichtung neuer Windenergieanlagen in diesen Bereichen“ ausgegangen. Dabei soll im „Mittelpunkt einer Strategie zur Optimierung von Windenergiestandorten daher die Unterstützung und Beratung von kreiseigenen Kommunen und Investoren bei der Ausweisung neuer Windenergiestandorte sowie beim Abbau von Hemmnissen stehen“.

Vor dem Hintergrund des Ausbaus der Windkraft im Kreis Paderborn werden kritische Stimmen zum Landschaftsverbrauch und zur drohenden Lärmbelästigung lauter. Dass die Umsetzung der Ausbauziele der Energiewende konkrete Abstände zur Wohnbebauung erfordern und Konflikte mit dem Naturschutz hervorrufen würde, war schon bei Erstellung des Klimaschutzkonzeptes absehbar.

Die konkreten Fragen der Kreistagsfraktionen von Grünen und SPD an den Landrat sind:

  1. Wie hoch sind die unter Berücksichtigung Ihrer Forderung verbleibenden Flächenpotentiale für eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Windenergie im Kreis Paderborn?
  2. Sind die im Klimaschutzkonzept des Kreises Paderborn definierten Handlungsziele zur Energieversorgung im Kreisgebiet unter Berücksichtigung der von Ihnen befürworteten Abstandsregelungen noch realistisch erreichbar
  3. Auf welchen sachlichen Erwägungen – insbesondere baurechtlichen Anforderungen (Stichwort “erdrückende Wirkung”) bzw. immissionsschutzrechtlichen Vorgaben (Stichworte “Schattenwurf und TA Lärm”) – basiert die Abstandsempfehlung des Landrates?
  4. Gibt es Signale der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, derzeit laufende Flächenausweisungen vor dem Hintergrund Ihres Schreibens zu verzögern?
  5. Wie begründen Sie, dass Sie sich in dieser für den Kreis Paderborn wichtigen energiepolitischen Entscheidung ohne Mandat des Kreistages an die Landesregierung gewandt haben, obwohl sich der Kreistag im Klimaschutzkonzept für einen deutlichen Ausbau der Windkraft im Kreis Paderborn ausgesprochen hat?

Die Kreistagssitzung, auf der die Anfrage behandelt wird, beginnt am 16. Dezember um 17:00 Uhr und ist öffentlich.