Guido Reitmeyer zum Windstreit: Borchen muss wissen, dass der eingeschlagene Weg schief gehen kann

Nun ist es so ziemlich genau ein Jahr her, es war der 16. April 2015 – heute ist der 14. April 2016, dass wir über zwei Windkraftanlagen befinden mussten. Jetzt könnten wir es uns einfach machen nach dem Motto:

  • alle Argumente sind ausgetauscht
  • es hat sich nichts verändert
  • wir wiederholen den Beschluss und fertig ist.

Ganz so einfach wollen wir es uns es aber dann doch nicht machen. Die potentiellen Anlagenbetreiber positionieren sich. Borchen könnte man mit einer kleinen Insel, wo in diesem Fall

  • noch ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan vorliegt,
  • ein Windvorranggebiet ausgewiesen ist und
  • die Höhenbegrenzung auf 100 Meter festgelegt ist,

vergleichen.

Um bei dem Bild zu bleiben, diese Insel wollen die Windmüller aber wohl nicht mehr umschiffen. Wo gibt es das sonst noch, in unserer Umgebung. Mir ist kein Ort bekannt und wenn wir um uns schauen, sieht es auch nicht ansatzweise danach aus. Entweder gab es Anpassungen, wie zum Beispiel in Lichtenau, die stark auf Windkraft und deren Einnahmen im Rahmen der Gewerbesteuer setzen oder Mancherorts sogar über gemeindliche Mühlen nachdenken, oder der Flächennutzungsplan wurde durch entsprechende Klagen der Windmüller sozusagen ausgehebelt. Diesen Punkt sieht man ganz gut im Wünnenberger Raum.

Ich glaube, unsere Position zu diesem Thema ist wohl bekannt, aber ich wiederhole gerne noch mal unsere drei wichtigen Punkte dabei:

  • die Umsetzung der Energiewende
  • eine Neuordnung der Windenergieanlagen durch Repowering
  • eine Überprüfung und Erneuerung des Flächennutzungsplans –um Rechtssicherheit zu gewinnen

Woran bislang keiner wirklich gezweifelt hat, ist, dass es weitere Anträge zum Thema Wind geben wird. Das können wir heute auch gut sehen. So, wie der Rat aufgestellt ist, wird auch das Ergebnis zu den Anträgen eher vorhersehbar sein. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Aber das weiß auch der Windmüller. So ist es doch letztlich mehr als ersichtlich, dass es sich hier lediglich um einen Schritt auf dem Rechtsweg handelt.

Wir Grüne hatten schon mehrfach das Szenario aufgemalt, dass nach einer gewonnen Klage eines Betreibers zunächst Tür und Tor für vieles Weitere geöffnet sein würde. Wie so etwas aussieht, können wir ja um uns herum beobachten.

Wir finden es wichtig, dass die Borchener Bürger wissen, dass der aktuell eingeschlagene Weg, schief gehen kann und die Windmüller sich mehr als gute Chancen für den Betrieb auf Borchener Boden ausrechnen. Der Flächennutzungsplan ist unserer Meinung nach vor Gericht nur „bedingt“ belastbar und ein Test vor Gericht ist wohl eher ein „Pokerspiel“, an dem wir nicht teilnehmen wollen.

Aus diesem Grund war und ist unser Ansinnen, den Borchener Flächennutzungsplan zu überprüfen und ggf. neu und in der aktuellen Situation dauerhaft rechtskräftig aufzustellen. Hierbei geht es uns nicht um eine Protegierung von beantragten Windkraftanlagen. Wir alle sollten wissen: Durch eine Konzentrationszonenplanung werden nicht nur Baurechte geschaffen, sondern es werden auch Baurechte genommen. Eine Konzentration auf ausgewählte Bereiche, sorgt dafür, dass einem Wildwuchs von Windkraftanlagen entgegengewirkt wird. Das bedeutet insbesondere, dass durch ausgewiesene Bereiche die nicht ausgewiesenen Bereiche von möglichen Windenergieanlagen frei gehalten werden.

Ein neuer Flächennutzungsplan soll uns also vor einem drohenden Wildwuchs von Windraftanlagen schützen. Hier sollten wir uns nicht einfach auf dem Bestehenden zurücklehnen sondern selbst aktiv werden und das Heft in der Hand halten. Die Planungs- und Handlungshoheit soll im Gestaltungsbereich der Gemeinde verbleiben.

Die Umsetzung der Energiewende, gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern und auch den Betreibern von Windkraftanlagen, ist für uns Bündnisgrüne von großer Bedeutung und soll auch so erfolgen. Wir dürfen uns dem Risiko eines Wildwuchses nicht aussetzen.

Nach der aus unserer Sich tnotwendigen Überprüfung des Flächennutzungsplans und wirklich erst danach wollen wir über Einzelanlagen befinden. – Der Weg des Rates war bislang ein anderer, aber wir denken, es ist Zeit, darüber wieder nachzudenken und auch in dieser Sitzung über eine Überprüfung des Flächennutzungsplans abzustimmen.