Rechnet sich ein Sozialticket? – Grüne: nph soll neu kalkulieren

Alle sollen mobil sein können – das ist das Ziel des in NRW mittlerweile fast landesweit eingeführten Sozialtickets. Das Sozialticket ist ein rabattiertes Abo-Ticketangebot für bedürftige Personen. Im Kreis Soest kostet es monatlich 25 Euro für das Stadtgebiet und 30 Euro für den gesamten Kreis. Berechtigte Nutzer des Tickets sind unter anderem Menschen, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II oder VII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Diskriminierung kann dadurch ausgeschlossen werden, dass das Sozialticket nicht als solches erkennbar ist. So heißt es im VRR-Gebiet “mein Ticket/Mobilitätspass”.

Seit dem Jahr 2011 wird die Einführung eines Sozialtickets von der Landesregierung NRW erheblich bezuschusst, 2014 etwa mit rund 40 Mio. Euro. Die Kreise Höxter und Paderborn sind zwei der wenigen Kreise, die das Sozialticket nicht im Angebot haben.

Die Grünen in der Vertreterversammlung des Nahverkehrsverbandes Paderborn Höxter (nph) fordern jetzt eine Neuberechnung des eventuellen Zuschussbedarfs für die Einführung eines Sozialtickets in den Kreisen Paderborn und Höxter. „Diese Neuberechnung soll der Vorbereitung einer Entscheidung über die Einführung eines Sozialtickets in den Kreisen Paderborn und Höxter dienen. Erfahrungen anderer Kreise und neuere Erkenntnisse über die Inanspruchnahme eines solchen Tickets sollen berücksichtigt werden und so die Debatte versachlichen“, erläutert Kerstin Haarmann, Sprecherin der Grünen Fraktion im nph.

Bereits 95% der Berechtigten in NRW verfügen über einen Zugang zu einem Sozialticket. In 2016 seien auch in den Kreisen Soest, Steinfurt, Warendorf, Coesfeld, Borken, Herford und Minden-Lübbecke sowie dem Hochsauerlandkreis Sozialtickets eingeführt worden. „Es wird höchste Zeit, diese auch in den Kreisen Paderborn und Höxter anzubieten, um den Berechtigten eine bessere Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsleben zu ermöglichen“, erklärt Haarmann. „In den beiden Kreisen Paderborn und Höxter ist das Missverhältnis zwischen den hohen Abonnement-Preisen für den öffentlichen Nahverkehr und dem schmalen Budget in Höhe von 25 Euro, welches der Warenkorb für Hartz IV Empfänger für Mobilität vorsieht, besonders eklatant”, fährt sie fort. Eine soziale Ausgestaltung des klimafreundlichen öffentlichen Verkehrs stärkt nach Ansicht der Grünen außerdem die Attraktivität der ländlichen Kreisgebiete und verhindert eine weitere Abwanderung aus gefährdeten Orten.

Die Befürchtung, bei der Einführung eines Sozialtickets Verluste zu machen, ist der Hauptgrund für das fehlende Angebot in Paderborn. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass jeder Berechtigte das Ticket in Anspruch nimmt. Studien haben ergeben, dass die Nutzungsrate in NRW nur bei etwa 40% liegt. Das Marktforschungsinstitut Target Group ist in diesem Zusammenhang weiterhin zu dem Ergebnis gekommen, dass 54% derjenigen, die Zugang zum Sozialticket haben, dadurch häufiger den sonst zu teuren ÖPNV in Anspruch nehmen. Es gibt eine große Gruppe potenzieller Neukunden, die die Fahrgastzahlen steigern und zu zusätzlichen Einnahmen führen.

Andere Kreise und Verkehrsverbünde, die die Verfügbarkeit des Sozialtickets an die voraussichtlichen Zuschussbeträge des Landes NRW gekoppelt haben, geben an, dass die Einführung des Sozialtickets keinen wesentlichen finanziellen Aufwand verursacht hat. Nicht-erstattungsfähige Personalkosten werden als gering bezeichnet.

Zur nächsten Sitzung des nph am 04. April haben die Grünen deshalb Fragen zur kostenneutralen Einführung des Sozialtickets, zum voraussichtlichen Zuschussbedarf bei einer durchschnittlichen Inanspruchnahmequote (NRW Landesdurchschnitt), zu den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen und zu den Erfahrungen im Hochsauerlandkreis gestellt.