Die Anträge aus dem Haushaltpaket der Fraktionen – der Überblick

Letzten Freitag präsentierten SPD, Grüne, Linksfraktion/offene Liste, FDP, FBI/Freie Wähler, FÜR, LKR und Melis Demir ihre Anträge zu den Haushaltsberatungen. “Neue Mehrheitsverhältnisse eröffnen neue Möglichkeiten” kommentierten die Fraktionssprecher Petra Tebbe und Klaus Schröder den Überraschungcoup. Wenige hatten mit derartig ausgearbeiteten Initiativen gerechnet.

Hier nun die Anträge im Einzelnen und als Insgesamt-Download. Die Reihenfolge entspricht dem eingereichten Paket. Zentrale Veränderungen zur bisherigen Stadtpolitik bewirken die Anträge zur Gründung der Paderborner Wohnungsgesellschaft und zum Integrierten Mobilitätskonzept. Ausführlichere Begründungen finden sich jeweils in den Antrags-pdfs.

Über sie entscheiden wird im Ausschuss für Bauen, Planen, Umwelt am Dienstag, 6. März, im Haupt- und Fianzausschluss am 8. März und schlussendlich in der Ratssitzung am 15. März.

Schuldentildung

1. Die Stadt Paderborn tilgt ihre Schulden, um Zukunft und Investitionskraft der Stadt zu stärken. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31. Juli 2018 dem Rat ein Konzept zur Schuldentilgung einschließlich einer Übersicht aller Banksalden vorzulegen.
2. Die Verwaltung informiert den Rat und die interessierte Öffentlichkeit halbjährlich über die aktuellen Banksalden einschließlich des aktuellen Standes der Kassenkredite. Mehr zum Antrag

Personaltransparenz

1. Die Stadt PB führt für den Haushalt 2018 eine Berichterstattung über die Anzahl der besetzten Stellen auf Basis Vollzeitäquivalent ein. (Die Stadt orientiert sich dabei an der Struktur „Personalbericht 2016“ des Kreises Paderborn sowie „Personalsituation – Perspektiven“ Bericht der Stadt Köln.)
2. Der Bericht wird halbjährlich im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt, erstmals zum 30.06.2018.
3. Die Gleichstellungsbeauftragte informiert in einem geschlechterdifferenzierten Bericht über den Stellenplan mit seinen Veränderungen. Mehr zum Antrag

Unterstützung Paderborner Tafel

Die Stadt Paderborn übernimmt die Mietkosten für die Paderborner Tafel in Höhe von etwa 2.100 Euro pro Monat. In den Haushalt 2018 wird ein Ansatz von 30.000 € eingestellt. Mehr zum Antrag

Unterstützung pro familia

Für die Unterstützung der Beratungsstelle pro familia in Paderborn werden 10.000 € in den Haushalt 2018 eingestellt. Mehr zum Antrag

Öffnungszeiten der Jugendtreffs

Um in den Jugendkulturzentren Multicult, Villa Schloss Neuhaus, Jugendhaus Heide und Jugendtreff No1 Öffnungszeiten am Wochenende zu gewährleisten, werden die Mittel für 2 zusätzliche volle Stellen für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen in den Haushalt 2018 eingestellt. Der Einsatz wird bedarfsgerecht geplant. Mehr zum Antrag

Gründung Paderborner Wohnungsgesellschaft

Die Paderborner Wohnungsgesellschaft wird unter dem Dach der Paderborner Kommunalbetriebe GmbH gegründet und der Rat der Stadt Paderborn beauftragt wie folgt:
Die Städt. Rechtsdirektorin Cornelia Burmann oder ihr Vertreter im Amt werden angewiesen in der Gesellschafterversammlung der Paderborner Kommunalbetriebe GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Gesellschaft wird innerhalb von zwei Jahren Aktivitäten zur Vermietung von Wohnraum aufnehmen.
2. Die Wohnungsgesellschaft soll nach einer Startphase von etwa 5 Jahren in einer Form weitergeführt werden, die eine Beteiligung Paderborner Bürger (natürlicher Personen) an der Gesellschaft möglich macht. Der über die PKB durch die Stadt gehaltene Anteil soll nie weniger als 25% betragen und eine Sperrminorität enthalten. Die Anteile sollen bspw. genossenschaftlich organisiert sein.
3. Bürgerinnen und Bürger sollen sich an dieser Gesellschaft durch die Einlage von Bargeld oder auch Immobilienvermögen beteiligen können. Die Beteiligungsquote der Bürgerinnen und Bürger insgesamt soll langfristig 75% betragen. Die Stimmrechte einer einzelnen Person müssen begrenzt werden, eine (darüberhinausgehende) finanzielle Beteiligung ohne Stimmrecht muss ebenfalls möglich sein.
4. Die Gesellschaft soll sich besonders um geförderten Wohnungsbau kümmern, der Bestand an geförderten Wohnungen an der gesamten Anzahl der Wohnungen soll, nach der Anlaufphase, zu keinem Zeitpunkt unter 40% liegen.
5. Die Gesellschaft soll zum Zeitpunkt einer möglichen Übernahme von Wohnimmobilien im Rahmen des Konversionsprozesses alle Anforderungen erfüllen, die einen direkten Ankauf der im Stadtgebiet befindlichen Immobilien von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben möglich machen.
6. Die Geschäftsführung der PKB wird beauftragt den Aufsichtsrat zeitnah über die weitere Entwicklung, insbesondere über die Einhaltung des Zeitplans und auftretende Probleme zu informieren. Der Aufsichtsrat ist zu beteiligen, falls im Zusammenhang mit dem Projekt bereits wichtige Verträge geschlossen werden müssen.
7. Der Vergabe eines Auftrages über rd. 150.000,00 € an eine durch die Geschäftsführung unter Beteiligung des Aufsichtsrats auszuwählende Beratungsgesellschaft zur Beratung in strategischen, regulatorischen sowie betriebs- und wohnungswirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft wird zugestimmt.
8. Eine Beratungsgesellschaft soll überprüfen, wie die im Eigentum der Stadt befindlichen Wohnimmobilien, soweit es sich nicht um Hausmeisterwohnungen und dergleichen handelt, in die zu gründende Wohnungsgesellschaft eingebracht werden können.
9. Der Wirtschaftsplan der PKB wird für das Jahr 2018 angepasst, dazu werden die Aufwendungen im Wirtschaftsplan um insgesamt 200.000,00 € erhöht.

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Optimierung und Überarbeitung Einzelhandel und Zentrenkonzept

Für die Optimierung und Überarbeitung des bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Paderborn werden 100.000 Euro für Gutachten und Beratungsleistungen in den Haushalt 2018 eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt die Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu veranlassen und eine Vorlage zur Vergabe des Auftrags an einen Gutachter zu erstellen. Die Auftragsvergabe erfolgt durch den Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt. Die bestehende Arbeitsgruppe soll das Verfahren begleiten. Das überarbeitete Konzept soll dabei folgende Rahmenbedingungen erfüllen:

  • Ausweitung und Stärkung der Stadtteilzentren unter Einbeziehung der bestehenden Einzelhandelsflächen. Hierbei sollen im geringen Maße Potenzialflächen für die zukünftige Entwicklung einkalkuliert werden.
  •  Im Vorgriff auf die Anpassungen in den Stadtteilzentren sollen zudem Möglichkeiten zur kurzfristigen Ansiedlung eines Drogeriemarktes in Elsen geprüft werden.
  • Anpassung der Verkaufsflächenbegrenzungen in den Stadtteil- und Nahversorgungszentren an die realen Bedürfnisse des Handels.
  • Bei Verlagerungswünschen bestehender Lebensmitteleinzelhandelsstandorte im direkten Umfeld des bestehenden Standortes (500 Meter Luftlinie) soll über eine Verlagerung in den zuständigen Ausschüssen beraten werden. Die abschließende Entscheidung soll im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt fallen. Dabei ist eine Einschätzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft einzuholen.

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Aufstellung integriertes Mobilitätskonzept

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung eines integrierten Mobilitätskonzepts für die Stadt Paderborn. Das Mobilitätskonzept soll Zielszenarien für die Mobilität in Paderborn für die Jahre 2025 und 2035 beschreiben und die zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Schritte beschreiben.
Insbesondere soll das integrierte Mobilitätskonzept folgende Inhalte abdecken:

  • Konzepte für eine vernetzte Mobilität in Paderborn
  • Festlegung von angestrebten Zielen für den Modal Split

Zur Realisierung der definierten Ziele sollen unter anderem die in der Begründung genannten Maßnahmen ins Auge gefasst werden.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Paderborn sollen in die Definition der Ziele und Maßnahmen intensiv einbezogen werden. Dabei sollen alle Mobilitätsformen gleichmäßig vertreten sein.
Zur Erstellung des Konzepts werden EUR 250.000 für das Jahr 2018 bereitgestellt. Darüber hinaus werden Verpflichtungsermächtigungen für 2019 in Höhe von EUR 400.000 eingeräumt. Nach Möglichkeit sollen für die Erstellung des Konzepts Fördermittel eingeworben werden.

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Quote für geförderten Wohnungsbau für städtische Grundstücke

Die Verwaltung wird beauftragt für Bauträger/Investoren eine Quote von mindestens 30 Prozent für den geförderten Wohnungsbau in der aktuellen Richtlinie für die Vergabe städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau festzuschreiben und umzusetzen. Die aktuelle Vergaberichtlinie ist entsprechend anzupassen. Mehr zum Antrag

Photovoltaikanlagen

Die Investitionsposition 169900001 Errichtung von Photovoltaikanlagen wird wie folgt geändert:
1. Der Ansatz für die Errichtung von Photovoltaikanlagen für 2018 sowie für die Folgejahre wird von 100.000 auf 300.000 Euro erhöht.
2. Bei Neubau oder Sanierung der Dächer öffentlicher Gebäude wird die Installation von Photovoltaikanlagen mit vorgesehen, sofern die Wirtschaftlichkeit der Investition gegeben ist. Mehr zum Antrag

Geh- und Radwege

Die Investitionsposition 1201 Öffentliche Verkehrsflächen/Produkt 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen, Industriestammgleisen, Geh- und Radwegen wird wie folgt geändert: Der Ansatz zur Unterhaltung von Geh- und Radwegen, Sachkonto 522100 (Unterhaltung des Infrastrukturvermögens) wird um 200.000 Euro erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterhaltung von Geh- und Radwegen entsprechend zu intensivieren. Mehr zum Antrag

Kultur/Haushalt

Die Anträge zu

  • Sharing Heritage
  • Weiterentwicklung Konzept Stadtbibliothek
  • Ausstattung Stadtbibliothek
  • Anträge Kulturförderung
  • Planstelle Museumspädagogik

die in der Kulturausschusssitzung vom 17. Januar mehrheitlich beschlossen wurden, werden in die Fortführungsliste und in den Haushalt 2018 übernommen. Mehr zum Antrag

Stellen zur Digitalen Leitkommune

Die über die bereits geschaffenen Stellen hinausgehenden, von der Verwaltung im „Nachtrag Stellenplan“ beantragten zusätzlichen Stellen zur digitalen Leitkommune Paderborn werden mit einem Sperrvermerk belegt. Über die Aufhebung ist auf Basis einer Empfehlung der AG Digitalisierung im Haupt- und Finanzausschuss zu entscheiden. Mehr zum Antrag

Personalkosten

Der Ansatz für die Personalaufwendungen im Haushaltsplan 2018 wird um 1,4 Millionen Euro reduziert. Mehr zum Antrag

Quote für sozialen Wohnungsbau in neuen Baugebieten

Im Rahmen der künftigen Aufstellung von Bebauungsplänen ist eine mindestens 30% – Quotierung für den geförderten/sozialen Wohnungsbau festzuschreiben. Für angebots- und vorhabenbezogene Bebauungspläne im Zusammenhang mit der Verdichtung von Wohnraum und der Entwicklung von Investorenkonzepten zur Erschließung neuer Wohngebiete hat diese Quotierung den Bestimmungen des geförderten Wohnungsbaus zu entsprechen. Mehr zum Antrag