Wann informiert Paus die Paderborner BürgerInnen?

Es gibt eine neue Rechtslage in Bezug auf Kosten für den privaten Hausanschluss an die öffentliche Wasserleitung. Während in anderen Kommunen BürgerInnen auf Nachfrage eine Rückerstattung unter Vorbehalt erhalten, wissen die Paderborner BürgerInnen noch gar nichts von dem Urteil.

Der Bundesfinanzhof hat am 8.10.08 (AZ VR 61/03) entschieden: Der private Hausanschluss gehört an die öffentliche Wasserleitung und  gehört somit umsatzsteuerrechtlich mit zur Lieferung des Wassers. Das Wasserversorgungsunternehmen, das den Anschluss einrichtet, muss deshalb das Entgelt nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent und nicht dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterwerfen.

An den Bürgermeister sind deshalb die folgenden Fragen zu stellen.

Ist der Steuersatz definitiv umgestellt worden und warum wurde der Rat bzw. Fachausschuss noch nicht darüber informiert?

Die Verwaltung hat auch eine Informations- und Servicepflicht. Es kann nicht sein, dass jetzt nur derjenige eine Rückforderung stellt, der zufällig über diese Information stolpert. Ob ggf. eine Rückforderung bis zum Jahr 2000 erfolgen könnte, wird zurzeit geprüft. Für die Stadt Paderborn und die BürgerInnen dürfte es dabei um eine erkleckliche Summe gehen. auch das ist im Fachausschuss noch nicht dargelegt worden.

Betroffenen Häuslebauern ist zu empfehlen schon jetzt schriftlich, die  zu viel gezahlte Umsatzsteuer rückzufordern.
Der Vorgang ist wieder einmal ein Beispiel für die mangelnde Transparenz die im Rathaus herrscht.

Link zum Musterschreiben.