Stadtverwaltung Paderborn: Sanierung statt Neubau!

Die Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Paderborn am Abdinghof und in der Pontanusstraße sollen in die Planungen für energetische Gebäudesanierungen aufgenommen werden, beantragt Dr. Klaus Schröder für die Grüne Ratsfraktion im Rat am 28.5.2009. In diesem Zusammenhang soll der Ratsbeschluss vom 18.12.2003 zur „Weichenstellung Verwaltungsneubau” aufgehoben werden.

Antrag zur Ratssitzung am 28.05.2009

1.) Der Rat fordert das Gebäudemanagement Paderborn (GMP) auf, die Verwaltungsgebäude am Abdinghof und in der Pontanusstraße in die Planungen für  energetische Gebäudesanierungen aufzunehmen und soweit möglich im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes zu berücksichtigen. Die Planungen sind getrennt für Abdinghof und Pontanusstraße zu erstellen und zu bewerten. Über die Realisierung der Maßnahmen entscheidet der Rat.

2.) Die Verwaltung wird aufgefordert dem Rat über den Stand der Umsetzung zu den Punkten I.2 bis I.5, II.1 und II.2 des Beschlusses zur “Weichenstellung Verwaltungsneubau” vom 18. Dezember 2003 Bericht zu erstatten.

3.) Der Rat stellt fest, dass seit dem Beschluss vom 18. Dezember 2003 eine erhebliche Änderung der Sachlage eingetreten ist, die eine Neubewertung des damaligen Beschlusses nötig macht. Der Beschluss zur Weichenstellung für einen Verwaltungsneubau an der Florianstraße vom 18. Dezember 2003 wird daher aufgehoben.

Begründung

Der dem Betriebsausschuss Gebäudemanagement und Bäder vorgelegte Energiebericht zeigt deutlich, dass die Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn einen erheblichen Bedarf für eine energetische Sanierung zeigen. Es ist davon auszugehen, dass dies insbesondere für die Gebäude am Abdinghof und an der Pontanusstraße gilt. Gleichzeitig werden der Stadt Paderborn mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz der Bundesregierung umfangreiche Mittel gerade zur energetischen Sanierung städtischer Gebäude zur Verfügung gestellt. Einer Nutzung dieser Mittel für die hauptsächlichen Verwaltungsgebäude steht jedoch der angeführte Beschluss vom 18. Dezember 2003 entgegen.

Die schlechten energetischen Eigenschaften der Gebäude führen zu einer unnötigen laufenden Belastung des Haushalts der Stadt Paderborn.

Aus der fast fünfeinhalb Jahre zurückliegenden Weichenstellung ist bis heute kein erkennbares Handeln erwachsen. Mehrere Großprojekte haben Vorrang vor dem damals beschlossenen Verwaltungsneubau erhalten und wurden teils in der Zwischenzeit realisiert. Es ist unklar, in wie weit der damals gefasste Beschluss von der Verwaltung bis heute abgearbeitet wurde.

Zudem ist die in 2003 anvisierte Finanzierung aus dem Erlös des Verkaufs der Stadtwerke mittlerweile obsolet geworden, da die Mittel anderweitig ausgegeben wurden.

In den letzten Jahren hat sich die Haushaltslage der Stadt Paderborn deutlich verschärft. Es ist bereits heute absehbar, dass die Stadt aufgrund der Bestimmungen des NKF in wenigen Jahren unter die Bestimmungen der Haushaltssicherung fallen wird.

Der warme Regen der Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz macht gegenwärtig zahlreiche Maßnahmen möglich. Da er über zukünftige Kürzungen der Schlüsselzuweisungen jedoch quasi zurückzuzahlen ist, schränkt er jedoch zukünftige Handlungsmöglichkeiten ein. Es ist daher notwendig, zügig zu handeln.

Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz für die Gebäude an Abdinghof und/oder Pontanusstraße zu nutzen bedeutet eine mindestens teilweise Vorentscheidung bezüglich eines Verwaltungsneubaus. Es mag nahe liegend und sinnvoll erscheinen eine solche Entscheidung nicht mehr kurz vor dem Ende einer Wahlperiode zu treffen. Die aktuelle Sachlage verbietet jedoch ein weiteres Aufschieben materieller Schritte.

Dr. Klaus Schröder