Antrag zur Heckenpflege in Paderborn

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Pflegemaßnahmen an Gehölzen, insbesondere an Hecken und heckenähnlichen Gehölzgruppen grundsätzlich abschnittsweise durchführen zu lassen.

Einzelne Pflegeabschnitte sollen eine Länge von maximal 50 m nicht überschreiten.

Bei Gehölzen, deren Gesamtlänge weniger als 50 m beträgt, soll innerhalb eines Jahres nicht mehr als die Hälfte der Gehölze Auf-den-Stock-gesetzt werden.

Selbstverständlich werden bei Gehölzschnitten die Schonzeiten gemäß Landschaftsgesetz NRW eingehalten (1. März bis 30. September).

Begründung:

In den vergangenen Gehölzpflegeperioden (Ende September bis Anfang März) wurden in Paderborn immer wieder großflächig Gehölzgruppen kahlschlagartig „Auf-den-Stock-gesetzt“.

Dies hat nicht nur aufgrund der radikalen ästhetischen Beeinträchtigung, sondern auch aus ökologischen Gründen berechtigterweise zu Kritik geführt.

Um Hecken und ähnliche Gehölzgruppen langfristig zu erhalten, müssen diese von Zeit zu Zeit verjüngt werden, damit sie nicht überaltern, kaum noch Früchte tragen, innen kahl werden oder ganz absterben.

Jeder Heckenschnitt ist aber auch ein gravierender Eingriff in die Lebensgemeinschaft der Hecke (z.B. auch Insekten und Vögel).

Damit diese Lebensgemeinschaften möglichst wenig durch die notwendigen Pflegemaßnahmen beeinträchtigt werden, ist es wichtig, dass eine Heckenreihe nicht komplett entfernt wird, sondern dass jeweils im Wechsel Heckenabschnitte stehen bleiben.

Diese bieten den Heckenbewohnern auch in den folgenden Jahren einen Lebensraum und können dann „Auf-den-Stock-gesetzt“ werden, wenn die bereits beschnittenen Sträucher wieder gut ausgetrieben haben.

Fachleute und Naturschutzverbände (z.B. E. Jedicke, Arbeitskreis Heckenschutz, NABU) empfehlen beispielsweise eine Heckenlinie von ca. 100 m in 5 maximal 20 m lange Pflegeabschnitte einzuteilen.

Da pro Jahr höchstens 20 % der Pflegeabschnitte auf den Stock gesetzt werden, ergibt sich ein Durchpflegen des gesamten Heckenabschnitts innerhalb von 5 Jahren, wobei die jährlichen Pflegeabschnitte in der Abfolge nicht nebeneinander liegen sollten (z.B.: 1. Jahr = 2. Abschnitt, 2. Jahr = 4. Abschnitt, 3. Jahr = 1. Abschnitt, 4. Jahr = 3. Abschnitt, 5. Jahr = 5. Abschnitt).

Durch eine solche abschnittsweise Pflege wird eine gute Altersstufenvielfalt erzielt, die erheblich zur Erhaltung der Artenvielfalt in der Hecke beitragen kann.

In den auf die 5 Pflegejahren folgenden 5 Jahren sollte es im Idealfall keinen Eingriff geben.

Dies erhöht einerseits den ökologischen Wert der Hecken und reduziert dabei gleichzeitig den Pflegeaufwand.

Eine derartige Vorgehensweise würde somit auch der angespannten Haushaltslage nicht entgegenstehen. Nichtsdestotrotz sollten Sparzwänge nicht dazu führen, dass das mit den Pflegemaßnahmen betraute Amt  wider besseren Wissens und sicherlich gegen seine eigene Überzeugung dazu genötigt wird, derartige Kahlschläge vornehmen zu müssen, die ökologisch nicht vertretbar sind, auch wenn es kurzfristig ökonomisch der Fall zu sein scheint.

Auch die Aussagen des Stadtentwicklungsplanes 2015 zum ThemaErhalt einer natürlichen Lebensqualität unter besonderer Beachtung des Schutzes heimischer Pflanzen und Tiere sowie deren Lebensräume“ unterstützen den Antrag unter der Maßnahmennummer 177:  „Stärkere Berücksichtigung von Maßnahmen zum Baum- und Biotopschutz sowie zur Straßenbegrünung und Sicherstellung heimischer, standortgerechter Bepflanzungen. Erhalt, Ergänzung von Grünzonen zwischen den Stadtteilen und ökologische Optimierung durch Biotopmanagement sowie Entwicklung stadtnaher Erholungsgebiete zum Erhalt der Identität einzelner Stadtteile.“

Weitere Informationen:

E.Jedicke: Biotopschutz in der Gemeinde (Neumann Verlag)

www.heckenschutz.de