Lärmschutz an der A33!

Die Grüne Ratsfraktion Paderborn beantragt im Rat am 16.12.2010:

„Der Rat der Stadt Paderborn fordert die Landesregierung  NRW auf, zur Verringerung der Lärmemissionen an der A33 kurzfristig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h einzuführen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht alternativ zur Ergreifung effektiverer Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms an der BAB 33 (z.B. durch Flüsterasphalt oder Lärmschutzwände)  zu verstehen, sondern soll mindestens bis zu deren Ergreifung Geltung haben und mindestens in den Nachtzeiten zwischen 22 und 6 Uhr gelten. Sie ist durch ein Hinweisschild „Lärmschutz“ deutlich zu kennzeichnen, um die Akzeptanz bei den Autofahrern zu erhöhen. Sie sollte mindestens zwischen den Anschlussstellen „Paderborn Mönkeloh“ und „Paderborn Sennelager“ gelten.“

Begründung:

Das Gutachten der LK Agus zur Lärmaktionsplanung der Stadt Paderborn weist für den Korridor beiderseits der BAB 33 eine erhebliche Lärmbelastung aus. Hiervon sind insbesondere die Paderborner Stadtteile Elsen und Wewer betroffen. Dabei werden auch in Wohnbereichen db (A) Werte erreicht, die nach Auffassung der Gutachter zu einer gesundheitlichen Schädigung führen können.

Die Stadt ist weder für den BAB-Straßenbau noch für Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 33 zuständig. Sie hat jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Schutz der Wohnbevölkerung vor erhöhter Lärmbelästigung zu sorgen und ggf. geeignete Maßnahmen zu ergreifen.  Als kostengünstige Sofortmaßnahme zur Reduzierung des Verkehrslärms im Zusammenhang mit der BAB 33 führen die Gutachter der LK Argus in ihrem Gutachten eine Geschwindigkeitsbeschränkung an. Sie empfehlen insbesondere eine Beschränkung der Geschwindigkeit in den besonders schutzbedürftigen Nachtstunden. Diese führe bereits zu einer Lärmabsenkung von mehreren db (A). Da die Belästigung durch erhöhte db (A)-Werte nicht linear sondern potentiell zunimmt, bringt bereits die Reduzierung um wenige db (A) eine spürbare Entlastung für die Betroffenen.

Um der Forderung der Bürger an die Landesstraßenbaubehörden nach einer Reduzierung des Verkehrslärms Rechnung zu tragen und diese  zu unterstützen fordert der Rat der Stadt Paderborn das Land NRW zur zeitnahen Umsetzung dieser nahezu kostenneutralen Lärmschutzmaßnahme auf. Die Forderung der Bürger nach weiteren Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwänden und / oder Verwendung anderer Asphaltarten ist hiervon unberührt und sollte hiervon unabhängig weiter angestrebt werden.