Britta Haßelmann: Schwarz-Gelb stimmt gegen Moratorium für Fracking-Technologie – MdB Linnemann stimmt halbherzig zu

Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag den Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Thema Fracking abgelehnt. Der Antrag sieht ein Moratorium für die Förderung von unkonventionellem Erdgas vor, bis weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu dieser Technologie vorliegen. Auch aus NRW und Ostwestfalen haben Abgeordnete der Koalitionsfraktionen gegen den Antrag der Grünen gestimmt, genauso, wie gegen ähnliche Anträge von SPD und Linken. Unter ihnen auch der Paderborner Bundestagsabgeordnete. 

Sie wenden sich damit gegen Trinkwasser – und Umweltschutz in unserer Region. Während sich allerorten auch die Abgeordneten von Union und FDP stets als Fracking-Gegner geben, bleiben sie in Berlin völlig untätig. Die Anträge der Opposition wurden abgelehnt, ohne dass eigene Vorschläge von CDU und FDP gemacht worden wären. Die Fracking-Technologie ist mit vielen Risiken behaftet, die nicht hinreichend erforscht sind. Dazu zählen u.a. die mögliche Verunreinigung des Grundwasser mit giftigen Chemikalien, Erdbeben und ein immenser Flächenverbrauch. Die KollegInnen von CDU und FDP müssen sich nun fragen lassen, wie ernst sie es mit ihrer Kritik an der Fracking-Technologie vor Ort meinen und endlich Farbe bekennen, soweit Britta Haßelmann.

Inzwischen ist die Erklärung des hiesigen Bundestagsabgeordnete Dr. Carsten Linnemann nachzulesen, der bei der Abstimmung  eindeutig für den Status Quo und das Weiterbetreiben von Fracking votiert hat. In seiner persönlichen Erklärung überwiegen Zweifel, die im Versuch enden, schwarzen Peter der Landesregierung unterzujubeln:

“… In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der Gewinnung von Gas verbunden sind. … Als Energieland Nummer eins haben wir in Nordrhein-Westfalen ein großes Interesse an Erhaltung und Entwicklung neuer energiepolitischer Optionen. … Solange keine ausreichend fundierten wissenschaftlichen Kenntnisse zu den möglichen Auswirkungen von „Fracking“ vorliegen, dürfen keine Fakten geschaffen werden. … Eine Umweltverträglichkeitsprüfung – UVP –, die im Bergrecht für die reine Erkundung von Bodenschätzen, also auch für das Probefracking, derzeit nicht vorgeschrieben ist, ist aus unserer Sicht unerlässlich. Umweltrisiken bestehen vor allem dann, wenn unter Einsatz wassergefährdender Stoffe gefrackt wird. Deshalb soll für diese Fälle sowohl bei der Erdgasgewinnung als auch bei der Geothermie eine zwingende UVP eingeführt werden. Diese beinhaltet dann auch eine verpflichtende, transparente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor einer Genehmigung des Probefrackings. Zudem sind die Wasserbehörden verpflichtend zu beteiligen, ebenso die betroffenen Landkreise und Kommunen. … Eine Erdgasförderung in Nordrhein-Westfalen kommt nur infrage, wenn sie von der Bevölkerung in der Region akzeptiert wird. Dafür ist eine umfassende Transparenz eine zentrale Voraussetzung. Die Landesregierung ist in der Pflicht, die Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken des „Fracking“ deutlich zu verbessern. Für uns hat Sicherheit höchste Priorität. Genehmigungen dürfen nur erteilt werden, wenn unverantwortliche Risiken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen werden können.”

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