“Wahlfreiheit, und kein Aussortieren mehr” – NRW-Landtag beschließt inklusiv

Sigrid Beer (MdL)Gerade hat der Landtag das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (9.SchRÄG) verabschiedet. Damit ist das Recht auf das gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung nun im Schulgesetz verankert. Das heißt: Kein Aussortieren mehr, kein Etikett, sondern Wahlfreiheit. Eltern können sich aussuchen, ob sie ihr Kind lieber an einer Förderschule oder an eine Regelschule schicken. Die Kommunen ihrerseits können so genannte Schwerpunktschulen bilden, an denen die Bedingungen für inklusiven Unterricht günstig sind und ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.

Von den insgesamt rund 2,6 Millionen Schülerinnen und Schülern in NRW betrifft das neue Gesetz rund 130.000 Kinder und Jugendliche, die einen so genannten sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Von ihnen besuchen in Nordrhein-Westfalen schon jetzt 25 Prozent eine Regelschule. Bei Kindern im Grundschulalter sind es sogar 33 Prozent. Für die weitere Umsetzung der Inklusion investiert das Land u.a. in mehr als 3200 zusätzliche Lehrerstellen. Hinzu kommen passgenaue Fortbildungen und der Einsatz von SonderpädagogInnen. Die finanzielle Ausstattung ist insgesamt überdurchschnittlich im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Mit der Verabschiedung heute tritt das Gesetz zum neuen Schuljahr in Kraft. Es gilt deshalb schon für die Anmeldungen in diesem Jahr. Die Anmeldungen zur Grundschule finden im November, die für die weiterführenden Schulen im Februar statt. Eltern können in einem vorgezogenen Anmeldeverfahren ihre Kinder für den gemeinsamen Unterricht anmelden, wenn sie es wünschen.

Die Kommunen sind nun aufgefordert, ihrerseits Inklusionspläne zu erarbeiten und die Jugendhilfe, Schulentwicklungs- und Sozialplanung koordiniert inklusiv auszurichten.

Das Gesetz und die begleitenden Anträge

Der Entschließungsantrag ist der Begleittext zum Gesetz. Viele Anregungen oder auch Kritik richteten sich nicht gegen Inhalte der Änderung des Schulgesetzes, sondern betrafen z.B. untergesetzlichen Regelungsbedarf, die Bereitstellung von Ressourcen oder notwendige Verbesserungen bei der Zusammenarbeit unterschiedlicher Träger. Die Koalitionsfraktionen haben nun ausführlich weitere Punkte aufgeführt und als weitere Aufgaben und Leitlinien für die Landesregierung formuliert. So wird z. B. unterstrichen, dass die Netzwerke, die Kooperation und Expertise aus den Kompetenzzentren erhalten bleiben muss. Es wird verdeutlicht, dass wir dafür sorgen wollen, dass die SonderpädagogInnen fest im Kollegium vorhanden sein sollen. Es ist in der Mehrzahl nicht mehr nötig, aufwändige Verfahren durchzuführen, um an zusätzliche Ressourcen für die sonderpädagogische Förderung zu kommen. Eine Diagnostik für alle Kinder soll etabliert werden.

Der Änderungsantrag beinhaltet vor allem die Vereinbarung mit den Kommunen zu der Frage, ob und welche Kosten durch das neue Gesetz womöglich für die Kommunen entstehen. Mit der Verabschiedung der Änderung des Schulgesetzes und der begleitenden Anträge macht NRW einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion. Dabei ist auch berücksichtigt, dass die Kommunen als Schulträger weit vorangeschritten sind. Manche Städte und Kreise haben bereits einen Inklusionsplan verabschiedet und Maßnahmen ergriffen, andere stehen noch am Anfang. Das Schulministerium arbeitet mit Hochdruck daran, nun die entsprechenden Erlasse und Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Gesetzes zu erlassen.

 

 

 

Schulentwicklung in NRW

 

 

 

Rot-Grün investiert in die Schulen und gestaltet das gemeinsame Lernen. Das ist seit 2010 passiert:

 

Wir haben seitdem mehr als 1100 Stellen zusätzlich für das gemeinsame Lernen zur Verfügung gestellt

Mit dem neuen Gesetz kommen bis 2017 weitere 2000 dazu

 

 

 

Wir sorgen für die Fortbildung und mehr Ausbildung:

 

Insgesamt 2500 Lehrkräfte haben über ein Qualifizierungsprogramm die Chance, sich zusätzlich zu ihrer bisherigen Ausbildung zu SonderpädagogInnen weiterzubilden. Das gilt vorrangig für LehrerInnen mit Erfahrungen im Gemeinsamen Unterricht.

Wir haben zusätzliche Studienplätze für SonderpädagogInnen an den Hochschulen eingerichtet, insgesamt 2300.

 

 

 

Unsere begleitenden Maßnahmen für den Inklusions-Prozess:

 

Wir haben 53 InklusionskoordinatorInnen eingesetzt, um die Schulämter zu unterstützen. Fortbildungen für die Schulen stehen zur Verfügung, und 300 ModeratorInnen sind zwischenzeitlich fortgebildet worden.

Erstmals zählen Inklusionsschüler für die Ermittlung des Grundbedarfs der Regelschule mit. Auf Dauer werden z.B. den Grundschulen 1700 Stellen mehr zur Verfügung stehen. Das sorgt dafür, dass mehr kleine Grundschulstandorte erhalten werden.

Die Klassengrößen sinken schrittweise: Der sogenannte Klassenfrequenzrichtwert für die Grundschule wurde bereits gesenkt, mit dem Haushalt 2014 senken wir auch die Richtwerte für die Klassen in der Sekundarstufe I ab.

Sonderpädagogische Kräfte für die Bereiche Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache , die bislang über ein Feststellungsverfahren für die Schulen organisiert werden mussten, stehen in Zukunft in gleicher Höhe (9406 Stellen) den Schulen als Budget zur Verfügung. Die neue Form der Stellenzuweisung soll transparent und in der Region nachvollziehbar sein.

Die Leitungszeit als Ausgleich für erhöhte Koordinierungsaufgaben wurde für die Schulleitungen aller Schulformen erhöht.

 

 

 

Rückblick: Der Weg zur Einigung

 

 

 

Im Dezember 2010 hatte der Landtag die Landesregierung beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen und gab hierzu auch inhaltliche Hinweise zur Ausgestaltung. Die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems ist nach Einschätzung aller Fachleute ein Prozess, der mindestens zehn Jahre benötigt. Darum ist es wichtig, den Prozess behutsam, aber zielgerichtet anzugehen. Auch in den zweitägigen Anhörungen zum Gesetz gab es viele Anregungen, Hinweise, hohe Erwartungen und natürlich auch Kritik. Dabei wurde deutlich, dass es widersprechende Erwartungen gibt. Einigen geht der Prozess zu langsam, anderen zu schnell.

 

Die Koalitionsfraktionen haben die Stellungnahmen und die Anhörungen ausgewertet. Sie haben deshalb zwei Änderungs- und einen Entschließungsantrag eingebracht. Mit einem Antrag wird die Evaluierungsklausel nun auch in das Gesetz übernommen. Damit wird insbesondere auf die Bedenken der Kommunalen Spitzenverbände reagiert, die zusätzliche Kosten befürchten, die ursächlich mit dem neuen Gesetz zusammenhängen und die Konnexität anmahnten. Nach Überzeugung der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen werden durch das Gesetz nach derzeitiger Einschätzung nicht neu definierte und damit konnexitätsrelavante Kosten ausgelöst. Nichtsdestotrotz wollen wir einen fairen und offenen Evaluationsprozess. Gemeinsam sollen mit den Kommunalen Spitzenverbänden die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes anhand ausgewählter Kommunen untersucht werden. Sollten hier zusätzliche konnexitätsrelevante Belastungen festgestellt werden, wird es einen Ausgleich geben.