Grüne schlagen gemeinsame Resolution 
zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) „SuedLink“ vor

südlink-trasseDie Paderborner Grünen lehnen eine SuedLink-Trassenführung durch das Kreisgebiet ab. Dazu hat die Kreistagsfraktion folgenden Resolutionsentwurf  eingebracht:

1.) Wir erkennen die Notwendigkeit der Energiewende und eines Ausbaus der Netzinfrastruktur an, die den veränderten Bedingungen der Energieerzeugung gerecht wird. Der geplante Umbau der Energiewirtschaft wird Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zugutekommen.

2) Optimierungs- und Verstärkungspotentiale im bestehenden Stromnetz sind flächendeckend zu prüfen und vorrangig zu nutzen. Der Bedarf an Netzneubauten – insbesondere die Notwendigkeit einer Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) vom Norden in den Süden – ist im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes nachzuweisen.

3.) Die Lasten eines notwendigen Netzausbaues müssen gemeinsam getragen werden. Sind Netzausbaumaßnahmen erwiesenermaßen notwendig und unvermeidbar, so sind die Belastungen für Mensch und Natur durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten hat die Gesamtheit zu tragen.

4.) Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist wünschenswert. Gleichwohl müssen auch beschleunigte Verfahren sowohl bei der Auswahl von Leitungstechnologien, Suchräumen, Grob- und Detailkorridoren rechtsstaatlichen Grundsätzen, guter fachlicher Praxis und dem Gebot der Willkürfreiheit folgen. Die Wahl des besten Korridors muss transparent und Schritt für Schritt nachvollziehbar sein.

5.) Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange sind bei beabsichtigten Netzausbauprojekten frühzeitig und intensiv zu beteiligen. Die Forderungen kommunaler Räte und Kreistage sind zu berücksichtigen.

6.) Maßgebliches Kriterium für die Auswahl von Technologien und Trassen darf nicht eine vordergründige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sein. Vielmehr müssen Mensch und Natur im Mittelpunkt der Planungen stehen. Auswahl, Gewichtung und Anwendung der Kriterien müssen vorher bekannt sein und den Grundsätzen guter fachlicher Praxis folgen.

7.) Wir haben Zweifel an der Notwendigkeit einer HGÜ SuedLink. Die Trassenvariante West durch den Kreis Paderborn lehnen wir aufgrund der vom Netzbetreiber TenneT und der Kreisverwaltung Paderborn dargestellten Nachteile und Belastungen für Mensch und Natur ab.

Begründung

zu 1.)
Mit Stilllegung zentraler Großkraftwerke (Kernenergie, Kohle) und dem dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien ändern sich die Anforderungen an die Übertragungs- und Verteilnetze. Unter Berücksichtigung externer Kosten der Energieerzeugung (z.B. Atommüllentsorgung, Kohlendioxidausstoß) bringt ein Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur ökologisch, sondern auf Dauer auch volkswirtschaftlich Vorteile.

zu 2.)
Gemäß dem NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) sind Potentiale zur Steigerung der Übertragungskapazitäten im bestehenden Stromnetz (z.B. durch Temperaturmonitoring, Einsatz von Hochtemperaturseilen etc) vorrangig zu prüfen und zu nutzen, um die Belastungen für Mensch und Natur durch neue Stromtrassen zu minimieren. Die Optimierungspotentiale im bestehenden Stromnetz sind längst noch nicht ausgeschöpft.

zu 3.)
Sollte sich ein Ausbau des Stromnetzes unter Beachtung des NOVA-Prinzips als notwendig herausstellen, so sind Mensch und Natur durch die geeignete technische Maßnahmen (z.B. Erdverkabelung) so weit wie möglich zu schützen. Die Allgemeinheit muss bereit sein, etwaige Mehrkosten für den Schutz von Mensch und Natur zu tragen.

zu 4.) 
Als notwendig festgestellte Maßnahmen dürfen nicht an Einzelinteressen scheitern. Die Maßnahmen zu Optimierung und Ausbau des Stromnetzes – insbesondere die Wahl neuer neuer Korridore und Trassen – müssen jedoch rechtsstaatlich legitimiert, transparent und fachlich nachvollziehbar sein.

Zu 5.) 
Den kommunalen Räten und Kreistagen als gewählten Vertretungen lokal bzw. regional betroffenen Bevölkerung muss im weiteren Verfahren ein besonderes Gewicht zukommen.

zu 6.)
Maßstab für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen müssen die Sozialverträglichkeit sowie die Betroffenheit von Mensch und Natur sein.

zu 7.)
Die Notwendigkeit der HGÜ „SuedLink“ unter Berücksichtigung des NOVA-Prinzips ist nicht hinreichend belegt und wird  bezweifelt. Selbst wenn die Notwendigkeit unzweifelhaft gegeben sein sollte, ist eine Trassierung durch den Kreis Paderborn abzulehnen. Diesbezüglich wird insbesondere auf die Ausführungen der Kreiusverwaltung Paderborn sowie des Netzbetreibers TenneT in den Antragsunterlagen verwiesen.