Ende Februar und Anfang März können die Eltern der Kinder an den Paderborner Grundschulen Bonifatius, Elisabeth, Heinrich, und Stephanus abstimmen, ob sie ihre Bekenntnisgrundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umwandeln möchten. Die Grüne Rratsfraktion appelliert an alle Eltern sich umfassend dazu zu informieren und sich an der Abstimmung zu beteiligen. Die Eltern an den vier Grundschulen haben durch ihre Stimmvergabe die Möglichkeit, die Grundschullandschaft der Stadt Paderborn an dieser Stelle mitzugestalten.
Die Grünen stellen heraus, was eine Gemeinschaftsschule ausmacht: In Gemeinschaftsgrundschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. An Gemeinschaftsgrundschulen gibt es selbstverständlich auch Religionsunterricht. Bei eine Umwandlung von einer Bekenntnis- in eine Gemeinschaftsgrundschule ändert sich weder die Pädagogik an der Schule, noch die finanzielle Ausstattung, denn auch die Bekenntnisgrundschulen sind vollständig staatlich finanziert.
Wer sein Kind an einer katholischen Bekenntnisschule anmeldet, erklärt sich mit der Unterrichtung und der Erziehung im Sinne des katholischen Bekenntnisses einverstanden. Eltern, die dem nicht zustimmen, müssen unter Umständen den Weg zu einer weit entfernten Gemeinschaftsgrundschule in Kauf nehmen.
„Wir sprechen uns für Gemeinschaftsschulen aus, weil sie der Vielfalt unserer Paderborner Gesellschaft gerecht werden und kurze Schulwege für alle Kinder ermöglichen,“ macht Schulausschussmitglied Susanne Schüssler die Position der Grünen deutlich. An den vier Grundschulen, an denen die Abstimmung erfolgt, liegt der Anteil der katholischen Kinder schon seit mindestens drei Jahren unter 50 Prozent. „Seit 2013 thematisieren wir Grünen im Schulausschuss, dass die hohe Zahl an katholischen Bekenntnisschulen nicht mehr im Verhältnis zur Zahl der katholischen Kinder in Paderborn steht“, macht Schulausschussmitglied Petra Tebbe deutlich. Die rot-grüne Landesregierung hat 2015 die gesetzlichen Grundlagen, auch im einvernehmlichen Diskurs mit den Kirchen, dafür geschaffen, dem Elternwillen nun besser Rechnung tragen zu können.
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