“CETA muss durch den Bundestag – das ist ein Erfolg”, erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der Grünen Bundestagsfraktion. “Das ist die Erfolgsmeldung der Woche. Die EU-Kommission hat endlich eingesehen, dass das Abkommen weit in die Belange der Mitgliedsstaaten der EU eingreift. Deshalb war es zwingend notwendig, dass die nationalen Parlamente über das Abkommen abstimmen können.
Protest hat gewirkt
Noch letzte Woche hatte Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Kommission, angekündigt, dass er das Abkommen den Mitgliedsstaaten nicht vorlegen will. Dass er innerhalb einer Woche seine Haltung ändern musste ist ein großer Erfolg der Protestbewegung gegen CETA. Auch das Angela Merkel mit ihrem Vorschlag einer „Beteiligung light“ nicht durchgekommen ist, ist wichtig. Merkel hatte vorgeschlagen, der Bundestag solle ein – rechtlich nicht bindendes – Stimmungsbild abgeben. Dadurch hätte der Bundestag keinen echten Einfluss gehabt.
Warum CETA schlecht ist
Es ist jetzt klar, dass der Bundestag über CETA abstimmen muss. Für mich ist damit auch klar, dass der Bundestag das Abkommen ablehnen muss. Zu viele Punkte des Abkommens sind nachteilig für Verbraucher*innen genauso wie für Kommunen, für unsere Demokratie und unsere Standards. Die oft kritisierten Klageprivilegien sind dabei nur ein Punkt, wenn auch ein sehr weitreichender. Das habe ich gestern in meiner Rede im Bundestag betont.
Alternativen zu CETA und TTIP
CETA und TTIP sind schlechte Abkommen. Das heißt aber nicht, dass wir deswegen Handel mit anderen Ländern nicht vorantreiben sollten. Aber nur Handel nach fairen Regeln. Wie diese aussehen sollen, haben wir Grüne beschrieben. Handelsabkommen müssen Schutzstandards für Verbraucher*innen fördern und nicht senken. Dazu gehört auch, dass Vorsorgeprinzip zu verankern. Es ist das Fundament des europäischen Verbraucherschutzes.
Was jedoch nichts zu suchen hat in fairen Verträgen, sind Klageprivilegien für Investoren und Klauseln die einseitig zu Lasten von Entwicklungsländern gehen.”
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