EuGH soll Europäischen Bürgerinitiativen zu ihren Rechten verhelfen – Sven Giegold: Direkte Demokratie in Europa stärken!

Morgen, Mittwoch 10. Mai um 14 Uhr urteilt der Europäische Gerichtshof über die Klage der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) ‘Stop TTIP’ gegen die EU-Kommission. Die Organisatoren der Initiative gegen das EU-US Abkommen TTIP und das EU-Kanada Abkommen CETA hatten im November 2014 gegen die Kommission geklagt, weil sie die Registrierung als EBI abgelehnt hatte. Die dann folgende inoffizielle, ‘selbst-organisierte’ EBI sammelte dennoch 3.284.289 Unterschriften und erreichte das Quorum in 23 Mitgliedstaaten – fast die doppelte Zahl an Unterschriften der bisher erfolgreichsten EBI. Hier bei einer von den Grünen koordinierten Sammelaktion.

Die heutige Rechtsposition der EU-Kommission schränkt die Europäischen Bürgerinitiative generell stark ein: 1. Die EBI ‘Stop TTIP’ richtet sich bereits gegen die Verhandlungs-Mandate für die internationalen Verträge TTIP und CETA. Die Kommission will die EBI auf bereits abgeschlossene Verträge beschränken. 2. Die EBI wollte den Abschluss von TTIP und CETA verhindern. Die Kommission möchte EBIs darauf beschränken, nur positiv neue EU-Gesetze zu verlangen. Die Bürgerinitiative hatte ihre Zulässigkeit mit einem Rechtsgutachten belegt.

Zum morgigen Urteil sagt der Sprecher der deutschen Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold: “Morgen können die EU-Richter der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) neues Leben einhauchen. Europa muss die direkte Beteiligung der Bürgern an EU-Entscheidungen stärken. Mehr als 3 Millionen EU-Bürger unterzeichneten die Europäische Bürgerinitiative ‘Stop TTIP’, um die Handelspolitik der EU zu beeinflussen. Ein Urteil zugunsten der EBI könnte beweisen, dass die Bürger auch dann EU-Entscheidungen beeinflussen können, wenn das mächtige Interessen zuwiderläuft.

Die Ablehnung der EU-Kommission die EBI ‘Stop TTIP’ zu registrieren, sperrte hingegen die Bürger von wichtigen europäischen Entscheidungen aus, obwohl sie unsere öffentlichen Dienstleistungen, Gesundheit und Umwelt betreffen. Die Grenzen der europäischen Bürgerinitiativen, wie sie die Juncker-Kommission vor Gericht verteidigt, könnten die Bürgerinnen und Bürger schwer von der europäischen Demokratie enttäuschen. Mitbestimmung durch Bürger nur dann zuzulassen, wenn es zu spät ist oder zur Agenda der Kommission passt, verwässert das potenziell starke Gegenmittel gegen populistische Erzählungen auf homöopathische Dosen.

Wir Grünen stehen zu unserer Forderung an die Kommission, dass der Umfang von Bürgerinitiativen auch Mandate für internationale Verträge wie TTIP und CETA sowie Vorschläge für Vertragsänderungen rechtssicher einschließen sollte. Die Stärkung der EU-Bürgerinitiative, wie sie vom Vizepräsidenten Timmermans am 11. April 2017 versprochen wurde, sollte diese Klarstellungen enthalten.”

Hintergrund:

Timmermans’ Ankündigung einer Revision der EBI Verordnung:

http://www.sven-giegold.de:8080/r.html?uid=1.20e.tww.6r1.h1sof7sd71

Grüne/EFA Forderungen, wie die EBI repariert werden sollte:

http://www.sven-giegold.de:8080/r.html?uid=1.20e.tww.6r2.htqi1a8e85