Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung – Überfällig: Deutschland ratifiziert Istanbul-Konvention

Häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch sind in Deutschland immer noch Tabuthemen. Dabei findet beides längst nicht nur am Rand der Gesellschaft statt. Die Probleme sind bekannt, trotzdem bessert sich wenig. Immerhin setzt Deutschland jetzt ein wichtiges Signal. Der 25. November ist der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und “dieser Tag gehört den Frauen, die die Missstände anprangern wollen”, betont Norika Creuzmann, Kreisvorsitzende der Grünen.

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird nun ratifiziert – „endlich“, so Creuzmann. Am 12. Oktober hinterlegte Deutschland die Ratifikationsurkunde beim Europarat. Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der für europäische Staaten die Verpflichtung zu Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen vorsieht. „Das Abkommen wurde bereits 2011 geschlossen. Die Bundesrepublik gehörte zu den ursprünglichen Unterzeichnern. Trotzdem geschah lange nichts. Die damals amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung sah keinen Handlungsbedarf“, kritisiert die Kreisvorsitzende. Deutschland hat bei den Verhandlungen zur Istanbul-Konvention eine zentrale Rolle gespielt und das Übereinkommen sofort gezeichnet, bis zur Ratifizierung dauerte es dennoch sechs Jahre. In Deutschland tritt es am 1. Februar 2018 in Kraft und wird damit zu geltendem Recht.

„Mit der Ratifikation setzt Deutschland auch international ein wichtiges Signal. Damit es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen, ist es wichtig, dass möglichst alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats dem Übereinkommen beitreten“, so die Expertin für Frauenrechte. Mit Deutschland haben nun insgesamt 25 Staaten die Istanbul-Konvention ratifiziert.

„Für viele Frauen und Kinder in Deutschland gehört Gewalt in engen sozialen Beziehungen zum Alltag – unabhängig von Alter, Nationalität, Einkommen, Bildung und Gesellschaftsschicht“, nennt die Bad Lippspringerin die Hintergründe. Circa 45.000 Frauen flüchten jährlich mit ihren Kindern vor den Misshandlungen ihrer Ehemänner oder Lebenspartner in ein Frauenhaus. „Dieser Entscheidung in höchster Not geht meistens ein langes und kaum erträgliches Martyrium voraus. Auch die Kinder leiden, viele sind nach den Gewalterfahrungen traumatisiert“, weiß die Frauenhausmitarbeiterin aus Erfahrung.

Sie bewertet die Istanbul Konvention als einen Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen, von dem eine große Wirkung ausgehen kann. „Doch dazu bedarf es dringend eines nationalen Aktionsplanes. Die künftige Bundesregierung muss sich dieser Aufgabe stellen, denn die bisherigen Anstrengungen reichen bei weitem nicht aus“. Die Plätze in Frauenhäusern sind Mangelware, viele sind fast überall dauerhaft belegt. „Es gibt Tage, an denen Frauen in NRW keine Chance haben, einen Platz zu finden“, moniert sie. „Wir brauchen endlich eine gesicherte Finanzierung um einen schnellen, unbürokratischen und bedarfsgerechten Zugang zu Schutz und Unterstützung sicher zu stellen“.

In Gedenken an die Schwestern Mirabel, die 1960 in der Dominikanischen Republik durch Militärangehörige des damaligen Diktators Trujillo verschleppt, gefoltert und ermordet wurden, finden an diesem Tag weltweit Veranstaltungen und Aktionen statt, die auf die Gewalt, Unterdrückung und Diskriminierung gegenüber Frauen aufmerksam machen.

1999 wurde dieser Gedenktag von den Vereinten Nationen anerkannt und zum internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen erklärt. „Und Gewalt gegen Frauen ist weltweit die meist verbreitete Form der Menschenrechtsverletzung“, betont Norika Creuzmann.