Grüne Frauen machen Istanbul-Konvention zum Thema am Weltfrauentag

Paderborn ist manchmal seiner Zeit voraus. Zum Weltfrauentag, weltweit der 8. März, werden hier bereits am Samstag Stände vor dem Rathaus aufgebaut. Mit dabei sind die Grünen Frauen, die die Istanbul-Konvention bekannter machen wollen. Das neue Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist

  • das umfassendste internationale Abkommen, das sich die Bekämpfung dieser Art von Menschenrechtsverletzungen zum Ziel setzt. Es erkennt Gewalt gegen Frauen als das an, was es ist: Eine Form von Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung.
  • ein Aufruf für jede und jeden Einzelnen in der Gesellschaft, seine/ihre Einstellung zum Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu überdenken,
  • die erste internationale Definition von „gender“: Geschlecht beschreibt dabei nicht nur die Frauen und Männer als biologisch unterschiedlich, sondern auch als gesellschaftlich entwickelte Kategorie von weiblichen oder männlichen Rollen und Verhaltensweisen.
  • ein erneuter Appell für mehr Gleichheit zwischen Mann und Frau, da Gewalt gegen Frauen auf der Ungleichstellung zwischen Frauen und Männern fußt und sich durch eine Kultur der Toleranz und des Wegschauens fortsetzt.
  • ist in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Jetzt gilt’s!

In diesen vier Bereichen setzt die Istanbul-Konvention an:

Gewaltprävention

– auf Einstellungen, Geschlechterrollen und Klischees einzuwirken, die Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich akzeptabel machen;

– die Öffentlichkeit für die verschiedenen Formen von Gewalt und ihrer traumatischen Natur zu sensibilisieren;

– mit Nichtregierungsorganisationen, den Medien sowie der Privatwirtschaft zusammen zu arbeiten, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.

– in allen Bildungsbereichen Unterrichtsmaterial zum Thema Gleichstellung in die Lehrpläne aufzunehmen;

Gewaltschutz

– die Bedürfnisse und die Sicherheit der Opfer in den Vordergrund zu stellen;

– spezialisierte Hilfseinrichtungen zu schaffen;

– medizinische Hilfe sowie psychologischen und rechtlichen Beistand für Opfer und ihre Kinder anbieten;

– Schutzunterkünfte in angemessener Anzahl einzurichten;

– kostenlose Telefonberatung rund um die Uhr einzuführen.

Strafverfolgung

– zu gewährleisten, dass Gewalt gegen Frauen unter Strafe gestellt und angemessen bestraft wird;

– sicher zu stellen, dass kulturelle, traditionelle und religiöse Überzeugungen oder angebliche Ehrvorstellungen der Täter nicht als Rechtfertigung für Gewalttaten jeglicher Art anerkannt werden;

– Opfern von Gewalt Zugang zu besonderen Schutzmaßnahmen während der polizeilichen Ermittlungen und Strafverfahren zu gewähren;

– Polizei- und Strafverfolgungsbehörden anzuweisen, unmittelbar auf Hilferufe zu reagieren und mit Gefahrensituationen ordnungsgemäß umzugehen.

Wirkungskontrolle

– einen besonderen Überwachungsmechanismus zu schaffen, um die Umsetzung des Übereinkommens zu gewährleisten.

 

Wer wird geschützt?

Die Istanbul-Konvention schützt Frauen und Mädchen aller Schichten, unabhängig von Alter, Religion, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung oder Aufenthaltsstatus (um nur einige Beispiele zu nennen).  Dem Abkommen liegt die Annahme zugrunde, dass es bestimmte Gruppen von Frauen und Mädchen gibt, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, Gewalt zu erfahren.

Staaten müssen sicher stellen, dass die besonderen Bedürfnisse dieser Opfergruppen berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden die Staaten ermutigt, dieses Übereinkommen auf alle anderen Opfer häuslicher Gewalt anzuwenden, nämlich Männer, Kinder und Senioren.

 

Um welche Delikte geht es?

Die Istanbul-Konvention führt eine Reihe wichtiger Straftatbestände ein: Körperliche, seelische, sexuelle Gewalt; einschließlich Vergewaltigung und Belästigung; Zwangsheirat; Verstümmelung weiblicher Genitalien; Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisierung. Es stellt sicher, dass die diese Verhaltensweisen strafrechtlichen Sanktionen unterliegen.

Ein klares Signal setzt die Istanbul-Konvention, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt kein Privatproblem ist. Im Gegenteil: Um die besonders traumatisierende Wirkung von Gewalt in der Familie zu unterstreichen, erlaubt das Übereinkommen die Verhängung schwererer Strafen, wenn das Opfer ein/e Ehepartner/in, Lebensgefährt/in oder ein sonstiges Mitglied der Familie ist.