Sigrid Beer: Eine Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts ist überfällig

Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern dürfen. Dazu erklärt Sigrid Beer, religionspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW: „Wir begrüßen das Urteil des EuGH, es bestätigt die Grüne Position beim kirchlichen Arbeitsrecht. Es ist in vielen kirchlichen Einrichtungen zudem auch längst Realität und gängige Praxis, dass Menschen ohne christliches Bekenntnis dort arbeiten. In Pflegeeinrichtungen beispielsweise wäre die Arbeit andernfalls auch kaum noch zu stemmen.

Fällt die Tätigkeit nicht in den Bereich der Verkündigung des Glaubens, darf privates Verhalten keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen haben. Für jeden einzelnen Arbeitsplatz muss fair und ergebnisoffen zwischen der korporativen Religionsfreiheit und den Rechten der Beschäftigten sowie Bewerbern abgewogen werden. Eine Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts sollte deshalb zeitnah erfolgen. Das wäre ein gutes Signal an diejenigen, die sich einem humanitären und karitativen Leitbild für ihre Arbeit gerne verpflichten möchten.“

Zum Hintergrund:

Die Kommission der GRÜNEN zum Verhältnis von „Weltanschauungen, Religion und Staat“, die in Kooperation mit der Fraktion im Landtag NRW einen großen religionspolitischen Kongress durchführte, hat sich bereits 2016 zum kirchlichen Arbeitsrecht analog zum heutigen Urteil positioniert: https://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/160317_Abschlussbericht_Religionskommission_Gruene.pdf