Sigrid Beer: Katholische Kirche muss ihre Strukturen radikal reformieren und mit Doppel-Sexualmoral aufräumen

Durch die Offenlegungen in der Missbrauchsstudie der katholischen Kirche ist noch einmal überdeutlich geworden, dass die restriktive Sexualmoral und überkommene Auffassung über Sexualität unhaltbar geworden sind. Auch die nun angemahnten Strukturdiskussionen sind überfällig.

Die Studie macht deutlich, dass es sich hier um die Spitze des Eisbergs handelt. Die Dunkelziffer der Verbrechen ist hoch. Die kirchlich veranlasste Studie kann nur ein erster Schritt sein. Eine staatliche unabhängige Kommission muss eingerichtet werden und Zugang zu allen Archiven und Akten haben. Die Staatsanwaltschaft und öffentliche Gerichtsbarkeit müssen schnellstens eingeschaltet werden, um weitere Verjährungen zu vermeiden. Aus der Studie geht hervor, dass bereits Akten vernichtet wurden.

Betroffene berichten in der Onlinebefragung, die Rahmen der Studie durchgeführt wurde, von verschiedenen Abwehrstrategien zum Schutz der katholischen Kirche. Diese reichen von Diffamierung der Betroffenen, über Leugnung der Missbrauchstaten bis zur Verschleppung der Aufarbeitung (Studie, S. 330).

Neben der Optimierung des Aufarbeitungsprozesses und des Umgangs der katholischen Kirche mit den Betroffenen sowie die zwingende unabhängige Aufarbeitung, ist auch die Veränderung der zugrundeliegenden Strukturen der katholischen Kirche und die Auseinandersetzung mit dem klerikalen Amtsverständnis unabdingbar. Dies wurde bei der oben genannten Onlinebefragung auch von den Betroffenen gefordert, so wünschten sie sich u.a. die Thematisierung der Rolle der Frau als Führungskraft in der katholischen Kirche, die Abschaffung des Zöllibats, eine Einschätzung der psychischen Gesundheit und Stabilität angehender Priester durch unabhängige Experten oder auch die Offenlegung der Bischöflichen Geheimarchive und diözesanen Nebenakten, um mögliches Vertuschen und Verschleiern von Missbrauchsfällen vorzubeugen (Studie, S. 333)

In Sachen Sexualmoral macht nun gleichzeitig ein katholischer Orden als Schulträger von sich reden und treibt Eltern und Schüler*innen zum Protest. Einmal mehr ist das kirchliche Arbeitsrecht, hier besonders das restriktive katholische Verständnis Stein des Anstoßes. Und wieder geht es um eine doppelbödige Sexualmoral. So hatte eine katholischen Privatschule in Borken das Vertragsangebot für eine Festanstellung eines Referendars zurückgezogen, nachdem dieser dem Schulleiter von seiner Homosexualität und seinen Heiratsplänen berichtet hatte.

Die Einhaltung von doktrinären Regeln in der privaten Lebensführung, die massiv in die Persönlichkeitsrechte eingreifen und die selbst schon Repräsentanten der Religionsgemeinschaften öffentlich bezweifeln, können keinen Bestand mehr haben.

Es ist absurd, dass Menschen, die sich öffentlich zueinander bekennen und heiraten wollen vom Bannstrahl des katholischen Arbeitsrechts getroffen werden. Das gilt für Wiederverheiratungen genauso wie für gleichgeschlechtliche Paare. Wer dagegen über seine Liebe schweigt und verheimlicht, der hätte keine Restriktionen zu befürchten? Das ist niemandem mehr zu vermitteln! Allen, denen an der Glaubwürdigkeit von Kirche etwas liegt, sind aufgefordert zu handeln.