“Wann wird der Runde Tisch zu Sonntagsöffnungszeiten wieder eingesetzt?” – Anfrage von Sigrid Beer

„In OWL zeigen sich drastisch die handwerklichen Fehler der Landesregierung bei ihrer Überarbeitung des Ladenöffnungsgesetzes“, kommentiert die Paderborner Landtagsabgeordnete Sigrid Beer. Nicht nur die Sonntagsöffnung zum Libori-Fest in Paderborn wurde Opfer des gesetzlichen Fehlschlags von CDU und FDP. Der Bielefelder Oberbürgermeister Pit Clausen hält zwei von drei Einkaufssonntagen in der City in der bisherigen Form für nicht rechtssicher genehmigungsfähig und die Delbrücker Marketinggemeinschaft (Demag) verzichtet aufgrund der unsicheren Rechtslage auch auf einen fünften verkaufsoffenen Sonntag. „Nun zeigt sich wieder, wie fahrlässig es vom Wirtschaftsminister gewesen ist, den von der Vorgängerregierung gegründeten Runden Tisch zu Sonntagsöffnungszeiten abzubrechen, obwohl er kurz vor einer Einigung mit Gewerkschaft, Kirchen, Kommunen und Handel stand,“ kritisiert Beer.

Vor diesem Hintergrund hat Sigrid Beer jetzt eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Sie will wissen: Warum wurde der Runde Tisch zu Sonntagsöffnungszeiten nicht zu Ende geführt und wann beruft die Landesregierung  den Runden Tisch unter Beteiligung von Gewerkschaft, Kirchen, Kommunen und Einzelhandelsverband  wieder ein, um eine rechtsichere einvernehmliche Überarbeitung des Ladenöffnungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten? Worauf führt die Landesregierung die Ablehnungen der Sonntagsöffnung zum Libori-Sonntag 2018 in Paderborn zurück und wie beurteilt die Landesregierung die Stellungnahmen der Stadt Paderborn, die auf eine unsichere Rechtsalge verweist? Wie beurteilt die Landesregierung die Entscheidungen der Stadt Bielefeld und der Delbrücker Marketinggemeinschaft auf verkaufsoffene Sonntage zu verzichten aufgrund der Rechtsunsicherheit?

„Mit ihrem „Entfesselungspaket I “ wollte die Landesregierung für mehr Rechtssicherheit und Bürokratieabbau sorgen. Mit der damit verbunden Überarbeitung des Ladenöffnungsgesetzes hat die Landesregierung aber für mehr Verstrickungen und Rechtsunsicherheit bei den Sonntagsladenöffnungszeiten in NRW gesorgt. Auf Druck der FDP mussten unbedingt mehr Sonntage zur Öffnung zur Verfügung stehen, dafür wurden Rechtsunsicherheiten billigend in Kauf genommen. Obwohl das OVG in Münster Anfang Dezember letzten Jahres – also in Kenntnis Ihres Entwurfes – noch einmal ganz klar festgestellt hat, es sei die Pflicht des Landesgesetzgebers, den Sonntagsschutz sicherzustellen und zu erhalten. Die Landesregierung hat die Feststellung von Sachgründen den Kommunen überlassen, genau weil sie um die nicht vorhandene Rechtssicherheit weiß. Mit den Klagen müssen sich nun die Kommunen auseinandersetzen“, bemängelt Sigrid Beer.

In anderen Kommunen macht auch eine weitere Rechtsauslegung des Wirtschaftsministeriums NRW Sorgen. Es wird von einem Außerkrafttreten der Dauer-Verordnungen mit Ablauf des 31.12.2018 ausgegangen. So wären für 2019 und die Zukunft neue Verordnungen zur Festsetzung verkaufsoffener Sonntage zu erlassen.