Vielfältige, leidenschaftliche Debatten, aber nicht immer fortschrittlich – Britta Haßelmann aus dem Bundestag

“Die vergangenen zwei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages waren wieder durch vielfältige, leidenschaftliche Debatten geprägt”, resümmiert Britta Haßelmann. Zwei der zentralen Debatten-Punkte waren dabei der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen §219a und die Einigung im Vermittlungsausschuss zum Bildungsföderalismus.

§219a: Weder Lösung noch Verbesserung

In der letzten Woche wurde der umstrittene Gesetzesentwurf der Koalition zum Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches abgestimmt. Dieser stellt in der jetzt beschlossenen Form weder eine Lösung noch eine Verbesserung dar. Zwar dürfen Ärztinnen und Ärzte nun auf ihrer Website ausweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber jedwede weiterführenden Informationen sind verboten. Das schafft nicht nur Misstrauen und regt Stigmatisierungen von Frauen sowie Ärztinnen und Ärzten an, sondern führt auch zu Rechtsunsicherheit bei einer so wichtigen Frage der Selbstbestimmung von Frauen. Ich habe, wie meine Fraktion, den Gesetzesentwurf abgelehnt. Wir fordern die Aufhebung des Paragrafen 219a.

Bildungsföderalismus auf den Weg in die Moderne

Des Weiteren wurde am Donnerstag das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Grundgesetzänderung zu einer Ermöglichung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Bildung überwältigender Mehrheit angenommen. Dem Kompromiss für mehr Möglichkeiten der Kooperation zwischen Bund und Ländern gingen umfassende Verhandlungen voraus, an denen auch ich für die Bundestagsfraktion aktiv mitgewirkt habe.

Einerseits wird es jetzt möglich, dass der Digitalpakt Schule endlich gestartet werden kann; andererseits umfasst die beschlossene Gesetzesänderung auch die Bereiche des Regionalverkehrs und des sozialen Wohnungsbaus und ermöglicht für die Zukunft Kooperation bei der Bildungsinfrastruktur. Wichtig ist dabei, dass Bundesmittel nicht nur für Sachausgaben Verwendung finden dürfen, sondern gleichsam Personalausgaben umfassen können, die direkt mit den Investitionszweck in Verbindung stehen.

Am 15. März muss der Bundesrat der Änderung des Grundgesetzes noch zustimmen. Nun steht die Tür für eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung weiter offen. Damit kann das Ziel einer besseren Bildung für alle erreicht werden – ein Schritt weiter hin zu einem modernen Bildungsföderalismus für Schülerinnen und  Schüler, Eltern und Lehrer*innen

Mehr Einschätzungen und Details im Blog “Britta, Bundestag, Berlin”