Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz – Ein Kommentar von Norika Creuzmann

Natürlich können wir stolz sein auf unser Grundgesetz, das jetzt 70 Jahre Bestand hat. Mit Blick auf seine Entstehungsgeschichte ist es besonders erwähnenswert, dass es die vier so genannten Mütter des Grundgesetzes gab. Insbesondere Elisabeth Selbert und Friederike Nadig  von der SPD ließen damals nicht locker, bis sie gegen heftigen Widerstand auch aus eigenen Reihen Artikel 3 durchgeboxt hatten: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, heißt es in Absatz 2. Ich kann mir die Widerstände von damals gut vorstellen, wenn ich heute, 70 Jahre später, immer wieder  die Notwendigkeit sehe, auf eben diesen Grundsatz hinzuweisen. Die geforderte Gleichberechtigung ist an vielen Stellen von der gleichen Bezahlung von Frauen bis zu ihrem Anteil in den Parlamenten und den großen Unternehmen noch lange nicht umgesetzt.
 
Das Grundgesetz ist nicht in Stein gemeißelt. 60 Mal wurde es seit Inkrafttreten geändert. Eine 61. Änderung hätte ich an dieser Stelle vorzuschlagen: Der Klimaschutz gehört unbedingt auch ins Grundgesetz. „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ heißt es in Artikel 20a. Da gehört das Klima ganz klar ebenfalls dazu. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen wird derzeit im Bundestag diskutiert. Ich hoffe, dass sich auch die anderen Parteien dieser Selbstverständlichkeit anschließen können.
 
Die meisten Menschen kennen gottseidank den Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ich fände es schön, wenn noch mehr Menschen auch nach diesem Artikel handeln würden. Denn wir erleben jeden Tag die eklatante Verletzung dieser Menschenwürde. Psychische und physische Gewalt gegen Frauen und der Missbrauch von Kindern gehören leider zum Alltag.

Und doch bin ich froh, dass wir das Grundgesetz in dieser Form haben. Lasst uns vereint kämpfen gegen Kräfte, die diese Werte zersetzen wollen.