“Monopolstellung städtischer Wohnungsgesellschaft deutlich erkennbar nicht zu befürchten”

Die massive Kritik seitens der Handwerkerschaft und anderen an der entstehenden Wohnungsgesellschaft Paderborn kontert der Fraktionssprecher Klaus Schröder in einem Brief an Peter Gödde, dem Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft.

“Sehr geehrter Herr Gödde, Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Juni. Ich habe mich gefreut, festzustellen, dass Sie mit Ihrem Schreiben nicht gegen die Wohnungsgesellschaft der Stadt Paderborn als solche richten, sondern den Beschluss zur Gründung der Gesellschaft ausdrücklich als nachvollziehbar und richtig bezeichnen. Da wir uns in dieser Frage einig sind, werde ich mich im übrigen auf die Frage der Weitervergabe der Grundstücke in der Alanbrooke-Kaserne konzentrieren.

Sie weisen in Ihrem Schreiben darauf hin, dass ein Verzicht auf eine Weitervergabe eine Monopolstellung der Wohnungsgesellschaft und einen Ausschluss jeder wettbewerblichen Konkurrenz bedeute. Diese Bewertung kann ich nicht nachvollziehen. Tatsächlich machen die Baufelder in der Alanbrooke-Kaserne nur einen kleinen Teil der aktuell entwickelten Wohnungsbauflächen aus – man bedenke nur die Tatsache, dass die zur Debatte stehende sechs Baufelder nur 30% der zu realisierenden Wohnungen in der Alanbrooke-Kaserne ausmachen. Zudem wird sich der tatsächliche Bau der Wohnungen über Jahre hinziehen, so dass selbst für die Jahre der Bautätigkeit wohl keinesfalls realistisch zu befürchten ist, die Wohnungsgesellschaft der Stadt Paderborn würde auch nur annähernd eine Monopolstellung einnehmen.

Da eine solche Monopolstellung deutlich erkennbar nicht zu befürchten ist, ist auch eine Gefährdung der lokalen und regionalen Strukturen und Unternehmen zur Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben weder aktuell noch zukünftig zu befürchten. 

Sie weisen weiter darauf hin, dass eine Weitervergabe von Baufeldern an private Investoren die Risiken mindern könne. Tatsächlich ist Bauen immer mit gewissen Risiken verbunden und es mag sicher naheliegend erscheinen, davon auszugehen, dass weniger Bauen auch weniger Risiko bedeuten mag. Leider ist es im vorliegenden Fall aber so, dass auch eine Weitervergabe nicht ohne Risiken ist.

Die WGP hat die Grundstücke von der Bundesimmobilienagentur (BIMA) mit der Auflage übernommen, dass dort innerhalb von fünf Jahren geförderte Wohnungen errichtet werden. Eine Weitergabe der Grundstücke ist möglich, wenn insbesondere auch die gewährte sehr attraktive Verbilligung von 25.000 Euro pro Wohnung weitergeben wird. Aufgrund der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen ist klar, wie auch die Kanzlei Baumeister beschreibt, dass grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Weitervergabe existieren:

Die Weitervergabe kann mit Weitergabe der Bauverpflichtungen erfolgen. In diesem Fall wäre eine europaweite Ausschreibung notwendig. Dieses Vorgehen ist wohl weder aus Ihrer Sicht noch aus meiner Sicht attraktiv. Lediglich die CDU-Fraktion hat, wie Ihnen sicher bekannt ist, eine Weitervergabe in einem nicht näher beschriebenen Vergabeverfahren vorgeschlagen.

Eine Weitergabe kann ohne europaweite Ausschreibung erfolgen, wenn dies ohne Bauverpflichtung geschieht. Dies bedeutet jedoch, dass die WGP, bzw. die Stadt Paderborn weiter für die übernommenen Bauverpflichtungen haftet. Das Gutachten der Kanzlei Baumeister deutet zwar an, dass eine teilweise Weitergabe von Teilverpflichtungen für möglich gehalten wird, macht jedoch keinerlei konkrete Aussagen, wie dies möglich sein könnte. Außerdem ist auch bei einer einfacheren Vergabe nicht sicher auszuschließen, dass die Flächen an ein auswärtiges (Groß-)Unternehmen fallen. 

Dies ist um so wahrscheinlicher, da die weiterzugebenden Verbilligungen sehr attraktiv sind: bei 25.000 Euro pro Wohnung geht es schon bei einem Baufeld von 40 Wohnungen um eine runde Million. Im Fall der Weitervergabe aller 240 geförderter Wohnungen würde der aus der Hand gegebene finanzielle Vorteil sogar sechs Millionen Euro betragen – umgerechnet etwa 40 Euro pro Paderborner Bürgerin und Bürger.

Sie werden verstehen, dass die Fraktion der Grünen vor dem Hintergrund der genannten Argumente bei der Entscheidung im Rat den mitgetragenen Antrag weiter unterstützen wird. Ausdrücklich biete ich Ihnen an, über diese Frage wie auch über andere Fragen weiter im Dialog zu bleiben. Ich würde mich freuen, ggf. auch noch vor der Ratssitzung von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schröder”