Kosten der Unterkunft: Grüne Ratsfraktion zweifelt Rechtmäßigkeit des „Schlüssigen Konzeptes“ des Kreises an

Familien und Alleinstehende, die Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen, erhalten Zuschüsse zur Miete. Berechnungsgrundlage für Erstattung der Kosten der Unterkunft in Paderborn ist das sogenannte „Schlüssige Konzept“. Dieses ist im Auftrag des Kreises von der Gesellschaft „Analyse und Konzept“ entwickelt worden. Die Rechtmäßigkeit des Konzeptes zweifeln die Grünen an und stellen dazu eine Anfrage im städtischen Sozialausschuss am 13. Juni.

„Die auf Grundlage dieses Konzeptes erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft entsprechen nicht den im geförderten Wohnungsbau möglichen Mieten in Paderborn,“ berichtet die grüne Ratsfrau Sabine Kramm. In zahlreichen Städten und Gemeinden sind die von der Gesellschaft „Analyse und Konzept“ entwickelten sogenannten Schlüssigen Konzepte angefochten und gerichtlich gekippt worden.

„Unserer Ansicht nach erfüllt auch das für unsere Stadt gültige Schlüssige Konzept mehrere Forderungen nicht und weist erhebliche Mängel auf,“ erklärt Kramm. „Die Folgen für die auf Erstattung angewiesene Bevölkerungsgruppe sind gravierend, weil die tatsächlichen Mieten in Paderborn über dem erstattungsfähigen Betrag liegen. Von daher wollen wir wissen, wie die Verwaltung die Rechtmäßigkeit dieses Konzeptes einschätzt und welche Handlungsmöglichkeiten sie nutzt, um eine angemessene Erstattung von Mietkosten herbei zu führen.“