„Starke-Familien-Gesetz“: Grüne fragen nach Verbesserungen für Betroffene in Paderborn

Das im Frühjahr verabschiedete “Starke-Familien-Gesetz“ führt zu Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), die ab dem 1. August 2019 in Kraft treten werden. Bündnis 90/Die Grünen haben dazu eine Anfrage für den am 13.Juni tagenden Sozialausschuss gestellt.  „Eine der wesentlichen Änderungen besteht darin, dass der Gesetzgeber nun nicht mehr vorschreibt, dass die BuT-Leistungen in Form von Gutscheinen oder Direktzahlung zu erbringen sind“, erklärt die grüne Ratsfrau Sabine Kramm.

Vielmehr können die Kommunen nun selbst bestimmen, ob sie zukünftig unbürokratischer vorgehen wollen und Geldleistungen gewähren, „Dies könnte positiv zur Folge haben, dass in Zukunft mehr berechtigte Familien Leistungen in Anspruch nehmen und folglich mehr Kinder in der Stadt Paderborn an gesellschaftlichen Aktivitäten wie Sport, Musik und Kultur teilnehmen können“, erläutert Kramm.

Dass in diesem Bereich noch Nachholbedarf besteht belegt der aktuelle Kinder- und Jugendbericht der Stadt Paderborn, wo sich zeigt, dass für finanziell schwach gestellte Familien die größten Einschränkungen hinsichtlich kultureller und sozialer Teilhabe bestehen. “Wir wollen wissen, wie konkret die Verwaltung die Gesetzesänderung umsetzen will, so dass die Betroffenen bestmöglich davon profitieren“, so die grüne Ratsfrau