Die verbindliche Pflegebedarfsplanung des Kreises Paderborn hat sich bewährt

So lautet das Fazit der Verwaltung des Kreises Paderborn in der Konferenz Alter und Pflege am 29.10.2019. Gleichzeitig ist es eine Bestätigung der Antragsinitiative der grünen Kreistagsfraktion.

Mit Inkrafttreten des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) Ende 2014 wurde den Kommunen mit der verbindlichen Pflegebedarfsplanung wieder ein Instrument zur Einflussnahme an die Hand gegeben. Die verbindliche Pflegebedarfsplanung ist Grundlage für die Bedarfsbestätigung für die Neuerrichtung von stationären Pflegeeinrichtungen. Auf Antrag der Grünen hat der Kreistag am 04.10.2016 zukunftsorientiert die verbindliche Pflegebedarfsplanung eingeführt. „Mit dem Pflegebedarfsplan wird ein möglicher Wildwuchs an unüberschaubaren Investitionen von klassischen Pflegeheimen verhindert“. Diese würden den jetzt schon fehlenden Fachkräftemangel in der Pflege noch erheblich verschärfen, so der Ausschussvorsitzende des Gesundheits-und  Sozialausschusses Werner Jülke.

So werden Unter- und Überversorgungen erkannt und bedarfsgerecht ortsnahe und aufeinander abgestimmte Versorgungsstrukturen gestaltet. So enthält der Pflegebedarfsplan des Kreises auch (Bestands-)Informationen über andere Bereiche des Pflegesektors, um den Blick auf ein integriertes und den Bedarfen angepasstes Pflegeangebot zu richten. Dabei werden neben der klassischen Pflege auch alternative bzw. neuentwickelte Angebote und Modelle in den Wohnquartieren einbezogen