Grüne Kreistagsfraktion stellt Fragen zu Außenbereichssatzungen im Kreis

Außenbereichssatzungen können ein Planungsinstrument der Gemeinden sein, um eine Bebauung in einem Gebiet zu ermöglichen, das nicht im Innenbereich der Gemeinde und auch nicht innerhalb eines Bebauungsplans liegt. Eine solche Satzung ist jedoch an enge Voraussetzungen gebunden, sie darf zum Beispiel nur dort erlassen werden, wo bereits eine Bebauung von Gewicht vorliegt.

Die Grünen möchten wissen, wie häufig in den letzten Jahren in den einzelnen kreisangehörigen Kommunen eine solche Satzung erlassen wurde und wie oft dies auch in Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten erfolgt ist.

Norika Creuzmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen Kreistagsfraktion erklärt dazu: „Außenbereichssatzungen können die Zersiedlung der Landschaft manifestieren und auch den bestehenden Flächennutzungsplänen entgegenstehen. Sie sollen und dürfen nur ein Ausnahmeinstrument der Gemeinden sein.“

Desweiteren möchten die Grünen Auskunft darüber erhalten, wie mit den Einwänden umgegangen wird, die die Kreisverwaltung und die Bezirksregierung gegen die Satzungen erheben können. Jörg Schlüter, Mitglied der Grünen Fraktion führt aus: „Als ehemaliges Mitglied des Hövelhofer Gemeinderats ist mir immer wieder aufgefallen, dass die Hövelhofer Verwaltung sehr regelmäßig von derartigen Satzungen Gebrauch macht und die Einwände vom Kreis und anderen Behörden nur begrenzt Beachtung finden. Jetzt geht es uns Grünen erst einmal darum, eine Bestandsaufnahme zu machen, offenen Fragen zu klären und zu erfahren, ob es eine kreisweite Strategie geben sollte, die derartige Satzungen in allen Kommunen wieder zur Ausnahme macht. Im Sinne des Landschaftsschutzes und der Artenvielfalt wäre dies sinnvoll. Wir wollen das vorantreiben.“