Grüne Kritik am Entwurf des Regionalplans OWL

Nach intensiven Beratungen des Entwurfs des zukünftigen Regionalplanes für Ostwestfalen-Lippe kritisieren die Paderborner Grünen massiv, dass der Flexibilität der Kommunen bei der Auswahl der ihnen zustehenden Flächenkontingente für Wohnbau- und Wirtschaftsflächen Vorrang gegeben wird vor der Sicherung von Flächen für Natur-, Arten-, Biotop- und Klimaschutz. Eine entsprechende Stellungnahme hat der Kreisvorstand gegenüber der Bezirksregierung Detmold eingereicht.

Die Regionalplanung muss nach grüner Meinung die Aufgabe wahrnehmen, Flächen für Naturschutz, Artenschutz, Biodiversität, Biotopvernetzung, Freiraum- und Klimaschutz zu sichern.  Diese Aufgabe kommt wegen des hohen Flexibilisierungszuschlags, der den Kommunen bei der Darstellung von ASB und GIB eingeräumt wird, und der mangelnden Einbettung in eine belastbare regionale und kommunale Nachhaltigkeitsstrategie viel zu kurz.

Im Detail kritisiert der grüne Kreisvorstand:

  1. Zeitliche Frist für Stellungnahme
  2. Flexibilisierungszuschlag
  3. Bedarfsberechnung Gewerbe und Wirtschaftsflächen
  4. nachhaltiges Flächensparziel
  5. Nationalpark Senne

1 Zeitliche Frist für Stellungnahme

Die Frist für eine Stellungnahme bis zum 31.03.2021 ist viel zu kurz. Sowohl die Erarbeitung der Entwürfe der kommunalen Stellungnahmen durch die jeweiligen örtlichen Verwaltungen als auch die intensive Behandlung des Planentwurfs und der kommunalen Verwaltungsvorlagen durch die örtlichen Räte und Kreistage muss zur Zeit unter einem der Bedeutung der Angelegenheit nicht angemessenen Zeitdruck erfolgen.

In vielen Räten und Kreistagen hat es nach der Kommunalwahl erhebliche personelle Veränderungen gegeben. Besprechungen und Treffen im Kreisverband bzw. in den Ortsverbänden und mit naturschutzfachlichen Interessengruppen insbesondere vor dem Hintergrund des langen Lockdowns und der Corona bedingten Einschränkungen nur eingeschränkt möglich. Die ‘Beteiligungen’ werden unter diesen Bedingungen dem Stellenwert und Gewicht des Regionalplans für die Siedlungs- und Gewerbeentwicklung der Kommunen nicht gerecht.

2 Flexibilisierungszuschlag

Das auswahlfähige Flächenangebot – der sogenannte Flexibilisierungszuschlag – für GIB und ASB ist viel zu groß und geht zu Lasten von Freiraum wie z.B. Waldbereichen und Bereichen zum Schutz der Natur (BSN), Regionalen Grünzügen oder Flächen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE).

Grundsätzlich begrüßen wir den hier geschaffenen Gestaltungsspielraum und unterstützen auch die Bestrebungen die Bodenspekulation einzudämmen. In einigen Kommunen des Kreises haben wir einen Korridor zwischen Flächenkontingent in den textlichen Festlegungen und den zeichnerischen Darstellungen von bis zu 30% ermittelt, diesen halten wir für zielführend. Für Salzkotten (Delta =320%), Borchen (268%) u. Bad Wünnenberg (152%) sind dargestellten ASB- und GIB-Flächen erheblich größer als die zugestandenen maximalen Flächenkontingente der Kommunen für Wirtschafts- und Wohnbauflächen. Für den Kreis Paderborn ergibt sich ein Durchschnitts-Delta von 52%, Flächensparen wird aus unserer Sicht hier nicht angereizt.

3 Bedarfsberechnung Gewerbe und Wirtschaftsflächen

Die Bedarfsberechnung für Gewerbe- und Wirtschaftsflächen beruht nicht auf Entwicklungskonzepten, nach dem Motto: Wo wollen wir hin unter Berücksichtigung von Klimawandel, Artensterben und planetarischen Grenzen, sondern beruhen auf historischen Werten, die fortgeschrieben werden.

Der Kreisverband übt damit Kritik an der Ermittlung des Bedarfs für Gewerbe- bzw. Wirtschaftsflächen. Mit dem Monitoring-gestützten Modell der Bedarfsermittlung fließt der in den letzten Jahren durchschnittlich in Anspruch genommene konkrete Gewerbe- und Industrieflächenverbrauch maßgeblich ein. Den Kommunen, die in der Vergangenheit viel Gewerbefläche entwickelt haben, wird auch zukünftig ein höherer Bedarf und damit ein größeres Flächenkontingent für Wirtschaftsflächen zugesprochen, als den Kommunen, die sparsam bei der Entwicklung von Gewerbeflächen waren.

4 nachhaltiges Flächensparziel

Der Kreisverband fordert, explizit ein Flächensparziel im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie in den Regionalplan aufzunehmen. Wir fordern die Reduzierung des Flächenverbrauchs und eine nachhaltige, naturschonende Flächennutzung.

Die den Kommunen zugestandenen Flächenkontingente für Wirtschafts- und Wohnbauflächen im Planungsraum OWL erreichen Werte, die mit der gem. Deutscher Nachhaltigkeitsstrategie 2018 beschlossenen bundesweiten Zielsetzung einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf weniger als 30 ha pro Tag bis 2030 nicht in Übereinstimmung stehen. Für OWL haben wir über 20 Jahre eine Überschreitung des Nachhaltigkeitsziels um 49% errechnet. Für den Kreis Paderborn ergibt sich eine Abweichung von 82%. (siehe zur Berechnung und Ergebnis anhängende Tabelle).

Im Regionalplan dargestellte und abgeleitete Sparziele würden ein Nachhaltigkeitsmonitoring um einiges erleichtern und den Kommunen Anreize anbieten, auch zukünftigen Anforderungen (=komplementär zur Nachhaltigkeitsstrategie) gerecht zu werden bzw. eigene ambitionierte Konzepte zu entwerfen.

5 Nationalpark Senne

Der Kreisvorstand spricht sich dafür aus, die Ausweisung als Nationalpark explizit als Entwicklungsziel für die Senne in Ziel F13 festzulegen und damit die besondere Bedeutung der Senne als Naturraum herauszustellen.

Zum Schutz und zur Entwicklung der Senne mit angrenzendem Teutoburger Wald und nördlichem Eggegebirge ist das Gebiet als Vorranggebiet – Bereich zum Schutz der Natur mit einem Symbol Nationalpark darzustellen.