Neuaufstellung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold

In der Stellungnahme zum neuen Entwurf des OWL-Regionalplanes kommt die grüne Kreistagsfraktion zu dem Ergebnis, dass der Flexibilisierungszuschlag auf Kosten der Umweltbelange geht. Sehr detailliert kritisiert sie bei den einzelnen Gemeinden die Veränderungen bei den spezifischen Festsetzungen. Hier könnt ihr die komplette Stellungnahme nachlesen.

Inhalt

  • 1 Kritik im Detail: 4
  • 1.1 Zeitliche Frist für Stellungnahme 4
  • 1.2 Flexibilisierungszuschlag 4
  • 1.3 Bedarfsberechnung Gewerbe und Wirtschaftsflächen 5
  • 1.4 Nachhaltiges Flächensparziel 5
  • 1.5 Nationalpark Senne 5
  • 1.6 Zusammenfassende Würdigung 6
  • 2 Stellungnahmen zu spezifischen Flächen und Festsetzungen: 6
  • 2.1 Stadt Paderborn 6
  • 2.1.1 Freiraum und Umwelt 6
  • 2.1.2 OPNV-Schiene 7
  • 2.1.3 Abgrabungen 8
  • 2.2 Stadt Salzkotten 8
  • 2.2.1 Steinbruch in Salzkotten-Niederntudorf: 8
  • 2.2.2 GIB-Salzkotten 8
  • 2.2.3 ASB-Festetzung im OT Scharmede (PB_Sal_ASB_012) 8
  • 2.2.4 Ziel F11: Sicherung und Entwicklung der Bereiche für den Schutz der Natur 9
  • 2.2.5 Grundsatz F22: Waldvermehrung 9
  • 2.3 Stadt Bad Wünnenberg: 9
  • 2.3.1 Erweiterung des GIB in Wünneberg-Haaren 9
  • 2.4 Sennegemeine Hövelhof: 9
  • 2.5 Stadt Delbrück: 10
  • 2.5.1 Freiraum östlich des OT Lippling 10
  • 2.5.2 GIB im Norden des OT Westenholz (PB-Del_GIB_003) 10
  • 2.5.3 ASB Delbrück Ost (PB_Del_ASB_010) 10
  • 2.5.4 ASB Laumeskamp (PB_Del_ASB_008) 10
  • 2.5.5 ASB Delbrück Süd (PB_Del_ASB_009) 10
  • 2.5.6 ASB Delbrück Süd  (PB_Del_ASB_009) 11
  • 2.5.7 GIB Delbrück-Ost  (PB_Del_GIB_011) 11
  • 2.5.8 ASB Delbrück-Ost (PB_Del_ASB_010) 11

Grundsätzliche Einschätzung 

Die Regionalplanung muss nach unserer Meinung die Aufgabe wahrnehmen, Flächen für Naturschutz, Artenschutz, Biodiversität, Biotopvernetzung, Freiraum- und Klimaschutz zu sichern. Diese Aufgabe kommt wegen des hohen Flexibilisierungszuschlags, der den Kommunen bei der Darstellung von ASB und GIB eingeräumt wird, und der mangelnden Einbettung in eine belastbare regionale und kommunale Nachhaltigkeitsstrategie viel zu kurz. Der Flexibilität der Kommunen bei der Auswahl der ihnen zustehenden Flächenkontingente für Wohnbau- und Wirtschaftsflächen wird Vorrang gegeben vor der Darstellung und damit der Sicherung von Flächen für Natur-, Arten-, Biotop- und Klimaschutz.

Das kritisieren wir massiv.

Kritik im Detail: 

 Zeitliche Frist für Stellungnahme

Die Frist für eine Stellungnahme bis zum 31.03.2021 ist viel zu kurz.

Sowohl die Erarbeitung der Entwürfe der kommunalen Stellungnahmen durch die jeweiligen örtlichen Verwaltungen als auch die intensive Behandlung des Planentwurfs und der kommunalen Verwaltungsvorlagen durch die örtlichen Räte und Kreistage muss zur Zeit unter einem der Bedeutung der Angelegenheit nicht angemessenen Zeitdruck erfolgen. In vielen Räten und Kreistagen hat es nach der Kommunalwahl erhebliche personelle Veränderungen gegeben. Besprechungen und Treffen im Kreisverband bzw. in den Ortsverbänden und mit naturschutzfachlichen Interessengruppen sind insbesondere vor dem Hintergrund des langen Lockdowns und der coronabedingten Einschränkungen nur eingeschränkt möglich. Die Beteiligungen werden unter diesen Bedingungen dem Stellenwert und Gewicht des Regionalplans für die Siedlungs- und Gewerbeentwicklung der Kommunen nicht gerecht.

Flexibilisierungszuschlag

Das auswahlfähige Flächenangebot – der sogenannte Flexibilisierungszuschlag – für GIB und ASB ist viel zu groß und geht zu Lasten von Freiraum wie z. B. Waldbereichen und Bereichen zum Schutz der Natur (BSN), Regionalen Grünzügen oder Flächen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE).

Grundsätzlich begrüßen wir den hier geschaffenen Gestaltungsspielraum und unterstützen auch die Bestrebungen die Bodenspekulation einzudämmen.

In einigen Kommunen des Kreises haben wir einen Korridor zwischen Flächenkontingent in den textlichen Festlegungen und den zeichnerischen Darstellungen von bis zu 30% ermittelt. Diesen halten wir für zielführend. Für Salzkotten (Delta =320%), Borchen (268%) u. Bad Wünnenberg (152%) sind die dargestellten ASB- und GIB-Flächen erheblich größer als die zugestandenen maximalen Flächenkontingente der Kommunen für Wirtschafts- und Wohnbauflächen. Für den Kreis Paderborn ergibt sich ein Durchschnitts-Delta von 52%. Flächensparen wird aus unserer Sicht hier nicht angereizt.

(Für die Ermittlung der Flächen wurden die Suchräume aus den Prüfbögen zum Umweltbericht pro Gemeinde addiert.)

Bedarfsberechnung Gewerbe und Wirtschaftsflächen

Die Bedarfsberechnung für Gewerbe- und Wirtschaftsflächen beruht nicht auf Entwicklungskonzepten, nach dem Motto: „Wo wollen wir hin unter Berücksichtigung von Klimawandel, Artensterben und planetarischen Grenzen”, sondern beruhen auf historischen Werten, die fortgeschrieben werden.

Wir üben damit Kritik an der Ermittlung des Bedarfs für Gewerbe- bzw. Wirtschaftsflächen. Mit dem Monitoring-gestützten Modell der Bedarfsermittlung fließt der in den letzten Jahren durchschnittlich in Anspruch genommene konkrete Gewerbe- und Industrieflächenverbrauch maßgeblich ein. Den Kommunen, die in der Vergangenheit viel Gewerbefläche entwickelt haben, wird auch zukünftig ein höherer Bedarf und damit ein größeres Flächenkontingent für Wirtschaftsflächen zugesprochen als den Kommunen, die sparsam bei der Entwicklung von Gewerbeflächen waren.

Nachhaltiges Flächensparziel

Die Fraktion fordert, explizit ein Flächensparziel im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie in den Regionalplan aufzunehmen. Wir fordern die Reduzierung des Flächenverbrauchs und eine nachhaltige, naturschonende Flächennutzung.

Die den Kommunen zugestandenen Flächenkontingente für Wirtschafts- und Wohnbauflächen im Planungsraum OWL erreichen Werte, die mit der gemäß Deutscher Nachhaltigkeitsstrategie 2018 beschlossenen bundesweiten Zielsetzung einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf weniger als 30 ha pro Tag bis 2030 nicht in Übereinstimmung stehen. Für OWL haben wir über 20 Jahre eine Überschreitung des Nachhaltigkeitsziels um 49% errechnet. Für den Kreis Paderborn ergibt sich eine Abweichung von 82%. 

Im Regionalplan dargestellte und abgeleitete Sparziele würden ein Nachhaltigkeitsmonitoring um einiges erleichtern und den Kommunen Anreize anbieten, auch zukünftigen Anforderungen (=komplementär zur Nachhaltigkeitsstrategie) gerecht zu werden bzw. eigene ambitionierte Konzepte zu entwerfen.

Nationalpark Senne

Die Fraktion spricht sich dafür aus, die Ausweisung als Nationalpark explizit als Entwicklungsziel für die Senne in Ziel F13 festzulegen und damit die besondere Bedeutung der Senne als Naturraum herauszustellen.

Zum Schutz und zur Entwicklung der Senne mit angrenzendem Teutoburger Wald und nördlichem Eggegebirge ist das Gebiet als Vorranggebiet – Bereich zum Schutz der Natur mit einem Symbol Nationalpark darzustellen.

Die Senne ist einer der bedeutendsten Biotopkomplexe Deutschlands. Durch die langjährige militärische Nutzung konnte sie weitgehend von Zerschneidungen und Siedlungsstrukturen freigehalten werden und dadurch eine einzigartige Vielfalt an Arten und Lebensräumen entwickeln. Bereits jetzt steht die Senne größtenteils durch verschiedene Schutzgebietsausweisungen unter Naturschutz. Der Regionalplan stellt die Senne als „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) dar und legt in Ziel F13 fest, dass die Senne“ in [ihrer] Einzigartigkeit und naturräumlichen Funktionsvielfalt zu erhalten und zu entwickeln“ ist. Ähnliches ergibt sich nach den Zielen F10 und F11 bereits durch die BSN-Darstellung. In den Erläuterungen zu Ziel F13 wird ausgeführt, dass dadurch für „eine nachfolgende Unterschutzstellung die verschiedensten Optionen (Nationalpark, Naturschutzgebiet, Teil einer Biosphärenregion) offengehalten“ werden. 

Zusammenfassende Würdigung

Die Regionalplanung muss nach unserer Meinung die Aufgabe wahrnehmen, Flächen für Naturschutz, Artenschutz, Biodiversität, Biotopvernetzung, Freiraum- und Klimaschutz zu sichern. Diese Aufgabe kommt wegen des hohen Flexibilisierungszuschlags, der den Kommunen bei der Darstellung von ASB und GIB eingeräumt wird und der mangelnden Einbettung in eine belastbare regionale und kommunale Nachhaltigkeitsstrategie viel zu kurz. Der Flexibilität der Kommunen bei der Auswahl der ihnen zustehenden Flächenkontingente für Wohnbau- und Wirtschaftsflächen wird Vorrang gegeben vor der Darstellung und damit der Sicherung von Flächen für Natur-, Arten-, Biotop- und Klimaschutz.

Das kritisieren wir massiv.

 

 

Stellungnahmen zu spezifischen Flächen und Festsetzungen:

Stadt Paderborn

Freiraum und Umwelt / Flusslandschaft Pader

Der Flusslauf der Pader ist aufgrund seiner herausragenden Bedeutung als linearer Natur-und Erholungsraum auf seiner gesamten Länge als “Regionaler Grünzug“ darzustellen, einschließlich des Zentrums von Schloß Neuhaus.

Erläuterung: Die Pader stellt mit ihren in der Innenstadt Paderborns gelegenen Quellen und ihrem Verlauf bis in den Ortsteil Schloß Neuhaus ein verbindendes und prägendes Element der Stadtstruktur dar. Im Rahmen des Projektes „Flusslandschaft Pader“ wurde und wird der Flusslauf sukzessive als Natur-und Erholungsraum aufgewertet.

Innerstädtische Grünzüge

Die Grünzüge entlang des Springbachs und des Philosophenwegs in der Paderborner Kernstadt sollten im Regionalplan vollständig als „Bereiche zum Schutz der Natur und landschafts-orientierter Erholung“ (BSLE) dargestellt werden.

Erläuterung: In der Paderborner Kernstadt werden wichtige innerstädtische Grünzüge als „Allgemeiner Freiraum-und Agrarbereich“ und überlagernd als BSLE dargestellt. Das unterstreicht deren Bedeutung als wichtige Grünverbindungen und Erholungsräume in der Stadt. Allerdings endet die BSLE-Darstellung am Philosophenweg stadteinwärts etwa auf Höhe der Bahntrasse und am Springbach in südöstlicher Richtung etwa am Piepenturmweg. Die vollständige Darstellung der Grünzüge als BSLE wäre wünschenswert. Damit würde auch eine Verbindung zwischen dem Grünzug am Springbach und den Ausgleichsflächen am Goldgrund hervorgehoben.

Paderborn-Sennelager Güsenhofsee:

 Der Bereich östlich des Güsenhofsees könnte in den umgebenden „Bereich zum Schutz der Natur“ integriert werden.

Erläuterung: Östlich an den Güsenhofsee anschließend befindet sich eine Ausgleichsfläche der Stadt Paderborn. Diese Fläche könnte in Verbindung mit der Fläche nordöstlich des Güsenhofsees eine potenzielle Ergänzung des umgebenden BSN darstellen und sollte von der Bezirksregierung dahingehend geprüft werden.

Paderborn-Elsen BSN-Korridor

Der „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) südlich des Ortsteils Elsen sollte nordöstlich bis zur Jothe ergänzt werden und könnte an den nördlich liegenden BSN am Jothesee/Holzbachsee angebunden werden.

Erläuterung: Südwestlich des Ortsteils Elsen befinden sich ausgedehnte BSN-Flächen. Hier sollte seitens der Be-zirksregierung geprüft werden, ob ein Lückenschluss zum BSN beginnend am Jothesee möglich und sinnvoll ist. Damit wäre der Verlauf der Jothe bis zum Holzbachsee im BSN abgebildet. Darüber hinaus könnte die Aussparung des BSN zwischen Jothe und Bahnlinie aus kommunaler Sicht in den BSN im Sinne eines Biotopverbunds integriert werden.

OPNV-Schiene

Bahnhaltepunkte in der Paderborn-Stadtheide und in Paderborn-Marienloh. 

Um bei einer Aktivierung der Almetalbahn zusätzlich die Paderborner Stadtheide sowie den Ortsteil Marienloh anzubinden, sollten auf dem bestehenden Industriegleis entsprechende Haltepunkte im Regionalplan gesichert werden.

Erläuterung: Die Reaktivierung der Almetalbahn ist im Regionalplanentwurf über die Darstellung der Trasse und der geplanten Haltepunkte fest verankert. Sollte eine Reaktivierung der Trasse umgesetzt werden, eröffnet sich zusätzlich die Möglichkeit, durch eine Weiterführung in Richtung Nordosten den Paderborner Stadtteil Stadtheide und den Ortsteil Marienloh über das bestehende Industriegleis ebenfalls anzubinden. Dazu sollten im Regionalplanentwurf entsprechende Haltepunkte gesichert werden. Sinnvoll erscheint ein Haltepunkt in Marienloh am nördlichen Ende des Gleises und ein weiterer in der Stadtheide am derzeitigen Ortsausgang, der dann im Rahmen einer Entwicklung des ASB an der Detmolder Straße integriert werden könnte.

Paderborn-Benhausen 

Der Bahnhaltepunkt in Benhausen sollte auf der geplanten Bahntrasse südlich des Ortsteils als ein Haltepunkt dargestellt werden.

Erläuterung: Die aktuelle Trassenführung der Bahnlinie in Benhausen führt in einem weiten Bogen nördlich um den Ortsteil herum. Die Begradigung des „Bahnbogens“ durch eine Trassenführung südlich von Benhausen ist als langfristiges Planungsziel im Regionalplan abgebildet. Zusätzlich werden im Südosten Benhausens in größerem Umfang „Allgemeine Siedlungsbereiche“ (ASB) dargestellt. Um den Ortsteil und neue Wohngebiete auf den o. g. ASB-Flächen im Falle einer Umsetzung der Begradigung an den Schienenpersonennahverkehr anzubinden, sollte hier auf Höhe des „Feldmeiers Weg“ ein Haltepunkt gesichert werden.

Abgrabungen

Abgrabungsflächen im Bereich Paderborn-West 

Die Darstellung von Abgrabungsflächen auf dem Gewerbeareal Paderborn-West wird abgelehnt.

Erläuterung: Von Abgrabungsunternehmen wurde das Interesse geäußert, auf Teilen des „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB) „Paderborn-West“ Kies abzubauen. Es wird argumentiert, der Abbau könne im Vorfeld einer Entwicklung erfolgen und die Abgrabungsflächen wieder aufgefüllt werden, um eine anschließende Nutzung als Gewerbefläche zu ermöglichen. Die Darstellung einer Abgrabungsfläche auf dem GIB Paderborn-West (sollte dies von anderer Seite als Stellungnahme eingebracht werden) wird von der Kreistagsfraktion abgelehnt.

Abgrabungsflächen südlich von Elsen (PB_Pad_BSAB_42/PB_Pad_BSAB_43)

Der Bereich südlich von Elsen bis zur Bahnstrecke Hamm-Paderborn ist nun als regionaler Grünzug ausgewiesen. Dies wird von uns ausdrücklich begrüßt. Umso unverständlicher ist die Ausweisung neuer Abgrabungsflächen im zentralen Bereich dieses Grünzuges. Die Ausweisung der neuen Abgrabungsflächen wird daher abgelehnt.

Stadt Salzkotten

Steinbruch in Salzkotten-Niederntudorf:

Die Erweiterung des Steinbruchs (Suchraum PB-Sal_BSAB47) wird abgelehnt.

Wie im Umweltbericht ausgeführt, ist die Fläche wertvoll für das Landschaftsbild und die Kulturlandschaft (Standort eines Hügelgrabs). Die Erweiterung des Steinbruchs hätte ferner negative Auswirkungen auf den Ortsteil Niederntudorf (Lärmemissionen, Verkehr). Ferner hat das Vorhaben Auswirkungen auf die Natur. Das Vorkommen von Salamander und auch Uhu würde empfindlich gestört.

GIB-Salzkotten

Wir begrüßen den Wegfall der im aktuellen Regionalplan noch dargestellten Fläche für die Industrie westlich der Kernstadt, auch deshalb, weil in diesem Bereich und im südlichen Haltiger Feld (PB_Sal_GIB_007) mit Artenschutzkonflikten (Vorkommen Wiesenweihe, Kiebitz, Rebhuhn) zu rechnen ist.

ASB-Festetzung im OT Scharmede (PB_Sal_ASB_012)

Das vollständige Festhalten an den ASB in Scharmede südlich der Bahnhofstraße halten wir nicht für angemessen, weil gerade in Scharmede die Möglichkeiten einer weiteren innerörtlichen Verdichtung nicht ausgeschöpft wurden und die dargestellten Flächen unverhältnismäßig groß gemessen an der Gesamtgröße der Ortschaft sind. 

Ziel F11: Sicherung und Entwicklung der Bereiche für den Schutz der Natur

Wir begrüßen die zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans, wonach die Bereiche für den Naturschutz westlich von Thüle und im Bereich Obern- und Niederntudorf [genauer] ausgeweitet werden.

Grundsatz F22: Waldvermehrung

zu Rdn. 1113 ff.:

Salzkotten gilt mit einem Waldanteil von 13% als waldarm. Im Sinne einer klimastabilen Stadtentwicklung sollten daher, wie in den Rdn. 1115 dargelegt, kernstadtnahe Bereiche und Uferregionen der Heder bewaldet werden. Auch der als ASB dargestellte Bereiche östlich der Ewert (nördlich der Bahntrasse – westlicher Abschnitt des PB_Sal_ASB_006, siehe Prüfbogen) wäre hier beispielsweise zu prüfen, da dieser Bereich aufgrund seiner erheblichen Verkehrslärmbelastung nicht als Wohnbereich geeignet ist.

Da Wäldern für die Abkühlung der Siedlungsräume, als Lebensraum und als CO2- und Wasserspeicher eine herausragende Bedeutung zukommt, sollte dieser Planungsgrundsatz als verbindliches Planungsziel formuliert werden.

Stadt Bad Wünnenberg:

Erweiterung des GIB in Wünneberg-Haaren

Die Vergrößerung des GIB in Wünnenberg-Haaren in Richtung Haarener Wald steht unserer Auffassung nach im Widerspruch zu zentralen Zielen der Raumordnung. Die geplante Inanspruchnahme wertvoller Ackerflächen in dieser Größenordnung und eine Flächenbevorratung dieser Größe ist an dieser Stelle abzulehnen, da hier die vollständige industrielle Überprägung einer gewachsenen Kulturlandschaft vollzogen würde.

Heute schon ist der OT Haaren durch die Nähe zur B480 und die Inanspruchnahme durch den  vorhandenen Verkehr mehr als belastet. Die Erweiterung des GIB sehen wir deswegen mehr als kritisch und lehnen sie ab.

Sennegemeine Hövelhof:

Für die Gemeinde Hövelhof ist positiv herauszuheben, dass die Waldflächen im Bereich Schierbusch weiterhin nicht für das Gewerbe zur Verfügung stehen. Potentiellen Forderungen der Gemeinde Hövelhof, dies zu verändern, ist auch weiterhin eine klare Absage zu erteilen, dies auch vor dem Hintergrund des interkommunalen Gewerbegebiets mit Schloß Holte-Stukenbrock und Augustdorf.

Gleiches gilt für die von der Gemeinde Hövelhof ins Gespräch gebrachte West-Tangente, mit der die Ortsdurchfahrt Hövelhofs entlastet werden soll, die bisher glücklicherweise nicht im Regionalplan aufgenommen ist. Solchen eventuellen Planungen oder Anregungen im Zuge des Beteiligungsverfahrens muss unbedingt eine Absage erteilt werden.

Stadt Delbrück:

Freiraum östlich des OT Lippling 

Sehr positiv sehen wir die Vergrößerung des BSN “Osteloher Wiesen” östlich von Lippling. 

Wir fordern das landwirtschaftlich genutzte Gebiet südlich des BSN östl. der L751 vom „Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ weiterhin als  Bereich zum „Schutz der Landschaft und landschaftorientierenden Erholung“ auszuweisen.

Begründung: Es ist nicht ersichtlich warum diese Flächen auf eine niedrigere Kategorie umgewidmet werden sollen. 

GIB im Norden des OT Westenholz (PB-Del_GIB_003)

Wir fordern das GIB nicht in westl. oder östl. Richtung zu erweitern. Zum Norden hin ist ein Mindestabstand zum Grubebach einzuhalten. Hier ist ein ausreichend breiter Randstreifen und Retentionsräume entlang des Grubebachs im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorzuhalten.

Begründung: In dem noch aktuell ausgewiesenen Gewerbegebiet stehen in Summe noch mehrere ha Fläche für Erweiterung zur Verfügung. Da von den dort ansässigen Firmen nur moderate Erweiterung zu erwarten sind, ist eine Vergrößerung des GIB nicht gegeben.

ASB Delbrück Ost (PB_Del_ASB_010)

Das ASB soll nach Osten hin um eine mehrere ha große Fläche vergrößert werden. Wir fordern die ASB-Fläche in den Grenzen des bestehenden Regionalplanes zu belassen.

Begründung: Da im nördlich darüber liegenden Baugebiet „Lerchenweg“ rund 100 Bauplätze geschaffen werden, wird diese Fläche als ASB nicht benötigt.

ASB Laumeskamp (PB_Del_ASB_008)

Das ASB soll nach Osten hin über die Anreppener Straße hinaus vergrößert werden. Wir fordern die ASB-Fläche in den Grenzen des bestehenden Regionalplanes zu belassen.

Begründung: Auf dem Gelände östlich der Anreppener Straße steht ein 110kV–Umspannwerk der Westfalen Weser Netz GmbH, welches durch eine 110kV–Überlandstromleitungen aus Süden kommend versorgt wird. Die Fläche ist nicht als ASB geeignet.

ASB Delbrück Süd (PB_Del_ASB_009)

Das ASB soll nach Wünschen der Stadt Delbrück vergrößert werden. Wir fordern die ASB-Fläche in den Grenzen des bestehenden Regionalplanes zu belassen.

Begründung: Hier geht es um eine Bebauung direkt an der Boker Straße. Die Boker Straße ist eine vielbefahrene Zufahrtsstraße von und nach Delbrück. Durch Anwohner*innen, die auf der anderen Straßenseite schon wohnen, ist bekannt, dass von der Boker Straße eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung ausgeht. Eine Bebauung dort können wir nicht unterstützen. 

ASB Delbrück Süd  (PB_Del_ASB_009)

Wir fordern die Fläche zwischen Schlaunstraße, Oststraße und der B64 von einer ASB-Fläche zu einer Fläche „Allgemeine Freiraum – und Agrarbereiche/ Landwirtschaftliche Kernräume“ umzuwidmen. 

Begründung: Das aufgezeigte Gebiet dient während der zwei Wochen „Katharinenmarkt“, dem größten Volksfest Delbrücks, als Parkplatz. Ansonsten wird es landwirtschaftlich genutzt. Dieses Gebiet zu bebauen würde die Parkplatzsituation während des Volksfestes extrem beeinträchtigen. Aus diesem Grunde sollte es dauerhaft als ASB nicht zur Verfügung stehen. 

GIB Delbrück-Ost  (PB_Del_GIB_011)

Die geplante Erweiterung des GIB Ostenländer Straße nach Westen hin können wir in dieser Ausdehnung nicht zustimmen.

Begründung: Der nördlich verlaufende Rellerweg ist ein beliebter Weg zum „Landschaftschutzgebiet Delbrücker Rücken“ und zur „Rellerkapelle“. Eine Bebauung bis an den Rellerweg ist abzulehnen. Eine industrielle Bebauung würde massiven Einfluss auf den beliebten Wander- und Radfahrweg haben. 

ASB Delbrück-Ost (PB_Del_ASB_010)

Das Gebiet zwischen der Hövelhofer Straße und der Linnenstraße wird landwirtschaftlich genutzt. Wir fordern die Fläche als „Allgemeine Freiraum – und Agrarbereiche / Landwirtschaftliche Kernräume“ auszuweisen.

Begründung: Das Gebiet wird zurzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Eine Ausweisung lehnen wir ab, da gleichzeitig die südlich davon gelegene Fläche Linnenstraße-Waßmannweg zum ASB umgewidmet werden soll. Damit wird in diesem Gebiet ausreichend Fläche für ASB zur Verfügung gestellt.