Radwege in Schloß Neuhaus teilweise in schlechtem Zustand: nicht für Benutzungspflicht geeignet!

Verkehrszeichen für einen benutzungspflichtigen Radweg

Die grüne Ratsfraktion setzt sich dafür ein, dass Radwege an der Hatzfelder Straße und Dubelohstraße nicht länger benutzungspflichtig sind. Die Radwege erfüllen nach ihrer Ansicht schlichtweg nicht die Anforderungen, die an einen benutzungspflichtigen Radweg gestellt werden. Die Nutzung noch weiter verpflichtend zu machen, sei schlichtweg nicht legal.

Im Juni berichteten Neue Westfälische und Westfälisches Volksblatt, dass die Stadt Paderborn seit mehr als zehn Jahren die Benutzungspflicht von Radwegen aufhebt, denn Radfahrerinnen und Radfahrer sind auf der Straße oft sicherer als auf dem Radweg. Das gilt umso mehr, wenn der Radweg in schlechtem Zustand oder so eng ist, dass es dort zu Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern kommt.

„Die Radwege an der Hatzfelder Straße zwischen Dubeloh- und Trakehnerstraße sind stellenweise sehr schmal, stark aufgewölbt und derzeit zudem teilweise vollständig überwachsen“, stellt Matthias Hunstig, sachkundiger Bürger für die Grünen, fest. „Viele Radfahrerinnen weichen deshalb auf den neben dem Radweg verlaufenden Gehweg aus. Zudem kommt es zu gefährlichen Situationen durch ausparkende oder in den Weg ragende Autos.“

Die Radwege an der Dubelohstraße zwischen Marienloher Straße und Thuner Weg sind ähnlich aufgebaut und ähnlich schmal, berichtet die grüne Ratsfrau Birgit Hüppmeier. „Eine Benutzungspflicht ist auch hier nicht angebracht.“ Besonders kritisch sei der schmale gemeinsame Fuß- und Radweg vor den Häusern des Vereins Caritas Wohn- und Werkstätten, wo in Kürze ein Wohnheim für Senioren und Menschen mit Behinderung eröffnet wird. „Menschen mit Rollstuhl oder Rollator brauchen ausreichend breite Fußwege, auf denen sie sich ohne Konflikte mit dem Radverkehr sicher bewegen können.“

„Das Verkehrsaufkommen ist hier ähnlich hoch und auf der Hatzfelder Straße deutlich geringer als beispielsweise auf der Riemekestraße oder der Marienloher Straße westlich der Dubelohstraße, wo die Radwege schon lange nicht mehr benutzungspflichtig sind“, weiß Hunstig.

Deshalb beantragt die grüne Fraktion in der kommenden Sitzung des Bezirksausschusses Schloß Neuhaus/Sande, die Benutzungspflicht in diesen Abschnitten aufzuheben. Auch im weiteren Verlauf der beiden Straßen soll die Benutzungspflicht auf den Prüfstand gestellt werden, z.B. im Bereich der Fischteiche, wo seit einiger Zeit auf der Straße Tempo 30 gilt.