Bündnis für Demokratie & Toleranz: “Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden”

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Das Paderborner Bündnis für Demokratie und Toleranz kritisiert die Verschärfungen im Versammlungsrecht, die die NRW-Landesregierung plant. „Die Versammlungsfreiheit gehört zu den elementaren Grundrechten. Dieser Gesetzesentwurf schränkt die Freiheit an sensiblen Stellen drastisch und gravierend ein, was die Menschen in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte negativ beeinträchtigen kann“, erklärt Joe Menze.

In der nächsten Woche berät der Innenausschuss den Gesetzesentwurf und wenig später soll der Landtag das neue NRW-Versammlungsrecht beschließen. Aus diesem Grund unterstützt das Bündnis für Demokratie und Toleranz die für Samstagnachmittag 16:00 Uhr angemeldete Protestkundgebung auf dem Maspernplatz vom Bündnis gegen Rechts (BgR), zu dem auch Campusgrün und die Grüne Jugend aufgerufen haben.

Wesentliche Kritikpunkte aus der Sicht des Bündnisses für Demokratie und Toleranz sind die weitreichende Auslegung des Militanz- und des Störungsverbotes. Ein Auftreten in einheitlicher Kleidung, beispielsweise Warnwesten bei 1.Mai-Demonstrationen oder Fußballfans in Trikots oder die weißen Overalls der Klimaschützer würde bereits unter das Militanzverbot fallen. „Wenn beim öffentlichen Streik einheitliche Arbeitskleidung als militante Kleidung oder gar Vermummung eingeschätzt werden kann, schießt das Gesetz nach unserer Auffassung deutlich über das begrüßenswerte Ziel hinaus, militante Versammlungen zu unterbinden. Der große Interpretationsspielraum macht Genehmigungen zu sehr von Einzelentscheidungen abhängig und kann zu unnötigen Rechtsstreitereien führen“, erklärt Ina Reber vom DGB Paderborn.  Das Bündnis betont, dass es bislang gute Erfahrungen bei der Durchführung von Demonstrationen mit der Paderborner Polizei gemacht habe.

Zudem werden Gegendemonstrationen durch ein sogenanntes „Störungsverbot“ weitgehend verboten. Das stärke rechte Strömungen in der Öffentlichkeit. Auf dem Foto: die Protestkundgebung gegen den AfD-Wahlkampfauftakt im August. Was passiert, wenn Rechtspopulisten Demonstrationen auf dem Rathaus- oder Marktplatz anmelden? „Bislang schützt das Versammlungsrecht auch Gegendemonstrationen. Konträre Meinungsäußerungen und friedlicher Gegenprotest, der kommunikativen Zwecken dient, tragen zur politischen Willensbildung bei und müssen weiterhin möglich bleiben“, erläutert Roger Voigtländer.

Andere Vorschriften erschweren die Organisation von Demonstrationen erheblich, kritisiert das Bündnis. Die faktische Verlängerung der Anmeldefrist, 48 Stunden plus Samstage, Sonn- und Feiertage, sei höchst problematisch, da es notwendig sein kann, kurzfristig eine Versammlung einzuberufen. Weiterhin betrifft dies das namentliche Benennen von Ordnerinnen und Ordnern bereits bei der Anmeldung. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Recht der Polizei, Versammlungsleitung und Ordnerinnen und Ordner abzulehnen, ist ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit, weil damit das Selbstbestimmungsrecht von Versammlungen stark beschränkt würde.

Als höchst kritisch bewertet das Bündnis die Ausweitung von Bild- und Tonaufnahmen bei Versammlungen. Sie stellen einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer dar. Hingegen fehlten im Gesetzesentwurf Datenschutzregeln.

Alles in allem verfolgt das Gesetz zwar das begrüßenswerte Ziel, nationalsozialistische Versammlungen und Aufzüge an symbolträchtigen Orten und Tagen zu verhindern. Es lässt dabei aber deutlich zu viel Spielraum für Interpretationen, die am Ende genau dazu führen können, das gegenteilige Ergebnis zu erzielen. „Auch jetzt schon ist das Tragen und Mitführen von verfassungsfeindlichen Symbolen verboten, muss aber konsequent verfolgt werden“, betont Ecki Steinhoff.