Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Flächen, die landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen, zusammenzustellen und zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen z.B. durch Auflagen im Zuge einer Änderung von Pachtverträgen eine ökologische Aufwertung der Flächen und eine Erhöhung der Artenvielfalt zu erreichen.